Familienrecht Erbrecht

RECHTSGEBIETE

FAMILIENRECHT & ERBRECHT

Als Spezialisten im Familienrecht, Erbrecht und Sozialrecht informieren wir Sie gerne umfassend über Ihre jeweiligen Rechte und Pflichten. Für diese Rechtsbereiche ist in unserer Kanzlei Rechtsanwalt Ulrich Gass  zuständig. Wir versichern, dass wir Sie stets diskret und mit persönlichem Engagement kompetent beraten und Ihnen in dieser sehr schwierigen Lebenssituation hilfreich zur Seite stehen.

Das Familienrecht und Erbrecht ist sehr vielfältig und umfasst die nachfolgend aufgeführten Gebiete:

 

Scheidung

Viele Ehen landen früher oder später vor dem Scheidungsrichter. Im Jahre 2013 wurde mehr als jede dritte Ehe – 36 Prozent – in Deutschland geschieden. Sollten auch Sie hiervon betroffen werden, stehen wir Ihnen gerne mit unseren speziellen Kenntnissen und Erfahrungen zur Seite, wobei wir stets kostengünstige und – vor allem wenn es um Kinder geht – emotionsfreie und deren Wohl dienende Vereinbarungen anstreben.

Wir beraten Sie über die Voraussetzungen einer einvernehmlichen Scheidung und leiten die nötigen Schritte hierfür ein. Ist eine einvernehmliche Scheidung aufgrund der gegebenen Umstände nicht möglich oder liegt etwa eine Härtefallscheidung vor, so beraten und begleiten wir Sie sowohl während der Trennungsphase, als auch ggf. mit allen erforderlichen gerichtlichen Schritten.

 

Trennungs- und nachehelicher Unterhalt

Nach erfolgter Trennung vom Ehepartner bis zum Zeitpunkt der Scheidung, also dem Ende der Ehe, besteht für den wirtschaftlich schwächeren Ehegatten ein Anspruch auf Trennungsunterhalt.

Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach den beidseitigen Lebens-, Erwerbs- und Vermögensverhältnissen während der Ehezeit. Auf Trennungsgründe und Trennungsverschulden kommt es zumeist nicht an.

Die korrekte Berechnung dieses Anspruchs ist aufgrund der Individualität jedes einzelnen Eheverhältnisses eine Einzelfallberechnung, so dass dies nicht anhand pauschalisierter Formeln und Methoden erfolgen kann. Zur korrekten Ermittlung des jeweiligen Anspruchs ist eine kompetente und ausführliche Beratung notwendig, die wir gerne in einem gemeinsamen Gespräch mit Ihnen durchführen.

 

Nach der Scheidung kann dem wirtschaftlich Schwächeren gegebenenfalls ein Unterhaltsanspruch gegen den wirtschaftlich Stärkeren aus folgenden Gründen zustehen:

  • Unterhalt wegen Betreuung eines Kindes
  • Unterhalt wegen Alters – Unterhalt wegen Krankheit oder Gebrechen
  • Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit und Aufstockungsunterhalt
  • Unterhalt wegen Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung
  • Unterhalt aus Billigkeitsgründen

Die Tatsache, dass nach der Scheidung der Grundsatz der Eigenverantwortung gilt, führt dazu, dass Unterhaltsansprüche nur mit einer fundierten Begründung und korrekten Berechnung durchgesetzt werden können. Im Rahmen eines Beratungsgespräches ermitteln wir gemeinsam mit Ihnen in Frage kommende Unterhaltsansprüche und führen bereits im Vorfeld eine Berechnung dieses Anspruchs durch. Hierbei profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung mit einer Vielzahl von möglichen Fallvariationen und Gestaltungen.

 

Zugewinnausgleich

Endet die Ehe durch Scheidung und haben die Ehegatten im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft gelebt, so ist der Vermögensausgleich im Wege des Zugewinnausgleichs durchzuführen.

Der begünstigte Ehegatte erlangt danach einen schuldrechtlichen Geldanspruch gegen den anderen Ehegatten auf Ausgleich des Zugewinns. Zugewinn ist der Betrag, um den das Endvermögen (Stichtag hierfür: Zustellung des Scheidungsantrags) das Anfangsvermögen (zum Heiratsdatum) eines Ehegatten übersteigt. Der Ehegatte, der während der Ehe den höheren Zugewinn erzielt hat, ist verpflichtet dem anderen Ehegatten die Hälfte der Differenz aus den wechselseitig erzielten Zugewinnen auszugleichen.

Die Berechnung des Zugewinnausgleichs ist sehr komplex und bedarf einer genauen Berechnung, zumal noch etwaige Erbschaften, Schenkungen von Dritten und Inflationsausgleich zu berücksichtigen sein können. Zur möglichst exakten Berechnung und Durchsetzung Ihrer eigenen Ansprüche hilft Ihnen insbesondere unsere ausgewiesene Fachkompetenz im Bank- und Finanzwesen.

Bank- und Kapitalmarktrecht
Unternehmensrecht