FAHRERLAUBNIS UND FÜHRERSCHEIN

Wer die Fahrerlaubnis hat, denkt nicht darüber nach, dass die Fahrerlaubnis in vielen Fällen entzogen werden kann. Verkehrsdelikte, Drogen & Alkohol im Straßenverkehr sind geläufig. Auch viele Erkrankungen und die Einnahme von Medikamenten, sowie Konsum von Alkohol und Drogen auch außerhalb des Straßenverkehrs können zur Entziehung der Fahrerlaubnis führen.

Je nach Sachverhalt kann die Fahrerlaubnisbehörde entweder sofort die Fahrerlaubnis entziehen oder zunächst vorgelagerte Maßnahmen anordnen. Dies können z.B. sein die Anforderung eines (fach)ärztlichen Gutachtens oder eines medizinisch-psychologischen Gutachtens – MPU – umgangssprachlich auch „Idiotentest“ genannt.

Wir prüfen, ob solche Anordnungen oder der Entzug der Fahrerlaubnis rechtmäßig erfolgt sind. Wenn ja, beraten wir Sie, wie Sie sich am besten vorbereiten können. Denn ohne Vorbereitung ist die MPU kaum zu schaffen. Eine nicht bestandene MPU kostet nicht nur viel Geld, sondern auch wertvolle Zeit.

Wird die Fahrerlaubnis entzogen, muss der Führerschein unverzüglich bei der Führerscheinstelle abgegeben werden. Ab der Zustellung des Entziehungsbescheids dürfen Sie nicht mehr fahren – nicht erst dann, wenn Sie den Führerschein abgeben.

Hiervon zu unterscheiden sind Strafverfahren. Im Strafverfahren kann die Fahrerlaubnis sehr schnell, auch vor einer Gerichtsverhandlung und vor einem Urteil, vorläufig entzogen werden. Spätestens jetzt ist anwaltliche Hilfe nötig. Es können die Weichen für das weitere Verfahren und damit für das Schicksal Ihrer Fahrerlaubnis gestellt werden. Je nach Einzelfall kann es geschickt sein, die Gerichtsverhandlung zeitnah oder in ferner Zukunft zu haben, etwa um verkehrspsychologische Schulungen zu besuchen oder Abstinenznachweise beizubringen.

In einem Urteil wird im Falle des Entzugs der Fahrerlaubnis eine Sperrfrist für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis verhängt. Die Anordnung einer MPU erfolgt gegebenenfalls später durch die Fahrerlaubnisbehörde – das Gericht hat hierauf keinen Einfluss.

Wir können Sie beraten, ob mit der Anordnung einer MPU in Ihrem Fall gerechnet werden muss.

Nach Alkohol- oder Drogenmissbrauch sind für das Bestehen einer MPU Abstinenznachweise über einen längeren Zeitraum notwendig. Die Abstinenznachweise werden durch Haaranalysen oder Urinproben bei einem akkreditierten Labor erbracht.

Was sonst noch zu beachten ist, erfahren Sie in einem Gespräch mit Rechtsanwältin Julia Thürbeck oder Rechtsanwalt Ralph Andreß.

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