BUSSGELDSACHEN

Verstöße, die keine Straftaten sind, können als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden. Im Gegensatz zu Straftaten werden Ordnungswidrigkeiten ausschließlich mit Bußgeldern bestraft. Bei Verkehrsverstößen richten sich die Bußgelder nach dem Bußgeldkatalog. Dort ist auch geregelt, ob und in welcher Höhe ein Fahrverbot verhängt wird und ob und wieviele Punkte im Fahreignungsregister eingetragen werden.

Bevor ein Bußgeldbescheid erlassen wird, erfolgt eine Anhörung. Dies kann direkt vor Ort durch die Polizeibeamten oder später schriftlich durch die Bußgeldbehörde erfolgen. Wir empfehlen, bereits zu diesem Zeitpunkt einen Verteidiger zu beauftragen.

Als Fahrzeughalter können Sie einen Zeugenfragebogen erhalten, mit dem Sie aufgefordert werden, Angaben zur Sache und zum Fahrer zu machen. Ob Sie hierzu verpflichtet sind oder ein Auskunfts- oder Zeugnisverweigerungsrecht haben, prüfen wir. Gegebenenfalls geben wir für Sie Verteidigererklärungen ab.

Gegen einen Bußgeldbescheid kann innerhalb von 2 Wochen Einspruch eingelegt werden, ansonsten wird er rechtskräftig.

Bei Bußgeldbescheiden mit Fahrverbot lohnt es sich manchmal nur Einspruch einzulegen, um das Fahrverbot auf einen für Sie günstigen Zeitraum zu legen.

Nach dem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid folgt eine Verhandlung am Amtsgericht. Hier können wir für Sie oft ein besseres Ergebnis als im Bußgeldbescheid erzielen. Dies gilt insbesondere, wenn im Bußgeldbescheid ein Fahrverbot verhängt worden ist.

Die Messung lassen wir bei Geschwindigkeits-, Abstands- und Rotlichtverstößen von einem Sachverständigen überprüfen.

Beim Überschreiten der 0,5 Promille Grenze droht ein Bußgeld mit Fahrverbot, sowie die Eintragung von 2 Punkten im Fahreignungsregister.

Bei 8 Punkten im Fahreignungsregister wird Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen. Deshalb ist auch der erste Punkt zu vermeiden.

Ihren aktuellen Punktestand fragen wir gerne beim Kraftfahrtbundesamt in Flensburg ab. Wir beraten Sie, ob sich ein Seminar zum Punkteabbau in Ihrer Situation lohnt.

Die Gebühren und Verfahrenskosten in Bußgeldsachen werden in der Regel von Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen. Die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung gehört zu unserem Service.

Ihre Ansprechpartner sind Rechtsanwältin Julia Thürbeck und Rechtsanwalt Ralph Andreß – beide Fachanwälte für Strafrecht.

Fahrerlaubnis und Führerschein
Verkehrsstrafrecht