Zivilrecht

RECHTSGEBIETE

ZIVILRECHT

Als Zivilrecht bezeichnet man die rechtlichen Regelungen zwischen Bürgern und Unternehmen. Große Teile des Zivilrechts sind im Bürgerlichen Gesetzbuch, BGB, geregelt.

Im BGB sind etwa das Vereinsrecht, das Mietrecht und Pachtrecht, Familien- und Erbrecht, aber auch das Kaufrecht und Werkvertragsrecht geregelt. Weitere Regelungen finden sich etwa im Handelsgesetzbuch oder in den arbeitsrechtlichen Vorschriften.

Für das Unternehmens- und Firmenrecht bestehen zusätzlich zahlreiche Spezialgesetze z.B. Gesellschafts-, Aktien- und GmbH- Recht, Handelsgesetzbuch, Wettbewerbs- und Urheberrecht, Internetrecht, usw..

Aufgrund unserer internen Aufteilung und Spezialisierung können wir Sie in allen diesen ineinandergreifenden Rechtsgebieten sowohl für den privaten Alltag, als auch im Geschäftsleben beraten und vertreten. Wenn wir im Einzelfall kein entsprechendes eigenes Expertenwissen haben, ziehen wir nach Absprache externe Spezialisten hinzu. Damit ist Ihre fundierte und umfassende Beratung und Vertretung gewährleistet.

Verkehrsrecht
Aktuelles