PROBEZEIT FAHRERLAUBNIS

In der Probezeit der Fahrerlaubnis sind einige Besonderheiten zu beachten.

Die Probezeit dauert 2 Jahre und beginnt mit der Erteilung der Fahrerlaubnis. Nach einer „schwerwiegenden Zuwiderhandlung“ verlängert sich die Probezeit der Fahrerlaubnis um 2 Jahre.

Schwerwiegende Verstöße sind alle vorsätzlich begangenen Straftaten im Straßenverkehr, wie zum Beispiel Unfallflucht oder Nötigung, sowie die Mehrzahl der Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr, wie zum Beispiel Geschwindigkeitsüberschreitungen, Abstandsverstöße oder Verstöße beim Überholen, an der Ampel, beim Abbiegen, am Zebrastreifen oder auch Vorfahrtsmissachtung und vieles mehr. Bei fahrlässig begangenen Straftaten, wie fahrlässiger Körperverletzung oder fahrlässiger Tötung kommt es für die Einordnung als schwerwiegende oder weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung auf den zugrundeliegenden Verkehrsverstoß an.

Die Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde bei schwerwiegenden Verstößen in der Probezeit sind 3-stufig angelegt:

  1. Verstoß: Anordnung eines Aufbauseminars
  2. Verstoß: Verwarnung
  3. Verstoß: Entzug der Fahrerlaubnis

Zwei weniger schwerwiegende Verstöße entsprechen einem schwerwiegenden Verstoß.

Ob ein Verstoß schwerwiegend oder weniger schwerwiegend ist, prüfen wir und beraten Sie hinsichtlich der weiteren Vorgehensweise.

Wer das Aufbauseminar innerhalb der von der Fahrerlaubnisbehörde angeordneten Frist nicht absolviert, dem wird die Fahrerlaubnis entzogen. Der Führerschein ist abzugeben.

Achtung:

Während der Probezeit oder vor Vollendung des 21. Lebensjahrs gilt eine 0 Promille Grenze ! Kein Alkohol am Steuer ! Natürlich auch keine Drogen.

Bei einem Alkoholverstoß in der Probezeit, der keine Straftat ist, ist ein besonderes Aufbauseminar für alkoholauffällige Fahranfänger zu absolvieren.

Die Abfolge der Maßnahmen durch die Fahrerlaubnisbehörde ist kein Automatismus. Es sind strenge Regeln zu beachten. Gerade hier ergeben sich Möglichkeiten, die Fahrerlaubnis noch zu retten.

Die Fahrerlaubnisbehörde ist an eine rechtskräftige Entscheidung eines Gerichts oder der Bußgeldstelle zwingend gebunden. Aus diesem Grund sollten Sie frühzeitig – also direkt nach dem Verstoß – unsere Unterstützung in Anspruch nehmen. Und zwar bevor die Bußgeldstelle, die Staatsanwaltschaft oder das Gericht eine Entscheidung getroffen haben.

Rechtsanwältin Julia Thürbeck, Fachanwältin für Strafrecht und Rechtsanwalt Ralph Andreß, Fachanwalt für Strafrecht beraten und verteidigen Sie kompetent.

Notfallnummer Strafrecht
Mandate in Untervollmacht