VERKEHRSZIVILRECHT

Von der Anschaffung Ihres Fahrzeuges bis zum möglichen Verkauf können eine Reihe von Problemen auftreten – angefangen von Zusicherungen im Kaufvertrag, Mängeln am Fahrzeug, unwirksamen Gewährleistungsregeln/unklaren Garantieregelungen, bis hin zum arglistigem Verschweigen von Mängeln.

Mit dem neuen Kaufrecht seit 01.01.2022 haben sich Ihre Rechte als Verbraucher beim Kauf vom Händler deutlich gebessert.

Bei Streit mit dem Käufer oder Verkäufer Ihres Fahrzeugs, gleich Auto, Motorrad oder LKW, prüfen wir die Rechtslage und weisen Ihnen den weiteren Weg. Nämlich die richtige Geltendmachung Ihrer Sachmängelansprüche – sei es durch Nacherfüllung, Minderung des Kaufpreises, Schadensersatz und/oder Rücktritt vom Kaufvertrag.

Bei finanzierten und geleasten Fahrzeugen ist mit der Rückabwicklung des Kaufvertrages auch der Leasingvertrag oder die Finanzierung rückabzuwickeln. Sie erhalten die gezahlten Raten zurück abzüglich des Nutzungsersatzes für den bisherigen Gebrauch (gefahrene Kilometer), ausgehend von einer Lebensdauer des Fahrzeuges je nach Modell zwischen 200.000 – 400.000 Kilometer Gesamtlaufleistung.

Viel Streitpotential birgt die Rückgabe des Leasingfahrzeuges. Liegen Beschädigungen vor, die Sie bezahlen müssen oder handelt es sich um übliche Gebrauchsspuren – letztere haben Sie mit den Leasingraten bezahlt.

Der Klassiker: Das Fahrzeug hat einen Unfallschaden, obwohl im Kaufvertrag Unfallfreiheit zugesichert ist. Dann können Sie je nach Einzelfall den Kaufpreis mindern oder vom Kaufvertrag zurücktreten und manchmal auch Schadensersatz geltend machen.

War Ihr Fahrzeug in der Werkstatt und wurde nicht alles zu Ihrer Zufriedenheit repariert? Wir prüfen, ob Sie die Rechnung bezahlen müssen, ob Sie das Fahrzeug nochmal zur selben Werkstatt zur Nachbesserung bringen müssen oder ob eine andere Werkstatt beauftragen können.

Was tun, wenn Ihr Fahrzeug nicht zum vereinbarten Liefertermin bereit steht? Sie haben vielfältige Möglichkeiten vom kostenlosen Ersatzfahrzeug bis zur Lieferung, über die Stornierung des Kaufvertrags, bis hin zum Schadensersatz z.B. wenn Sie woanders ein teureres Fahrzeug kaufen müssen.

Ihre Ansprechpartner für das Verkehrszivilrecht sind Rechtsanwalt Ralph Andreß und Rechtsanwältin Zeynep Esen.

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