Rechtsanwalt Ralph Andreß

KANZLEI


RECHTSANWALT
RALPH ANDRESS

Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Strafrecht

Herr Rechtsanwalt Ralph Andreß ist seit 1997 als Rechtsanwalt in Heilbronn zugelassen und besitzt die Titel Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Nach seinem Studium in Konstanz und einem Referendariat in Heilbronn trat Herr Rechtsanwalt Andreß im Jahr 1999 in die Kanzlei ein.


Tätigkeitsschwerpunkte:

Die Schwerpunkte meiner Tätigkeit liegen im Arbeitsrecht, Strafrecht, Unternehmensrecht und dem allgemeinen Zivilrecht.

Besondere Kenntnisse besitze ich im Bereich rund um Auto und Motorrad.
Ich habe von der Rechtsanwaltskammer Stuttgart den Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Strafrecht verliehen bekommen. Ich verstehe mich als Anwalt im klassischen Sinne, als Generalist mit ausgewählten Schwerpunkten.

Gerade bei der Beratung von komplexen Sachverhalten ist es von großem Vorteil, die Rechtslage auch über den Tellerrand hinaus zu kennen und beurteilen zu können.
Wo besondere Kenntnisse erforderlich sind, scheue ich mich nicht, externen Sachverstand hinzuziehen oder Ihnen einen kompetenten Kollegen zu empfehlen.

 

07131 / 882 10 – 0
 andress@kanzlei-gha.de

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