RECHTSGEBIETE
UNTERNEHMENSRECHT
HANDELSRECHT & GESELLSCHAFTSRECHT
Das Unternehmensrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht wird in unserer Kanzlei von Herrn Rechtsanwalt Gass bearbeitet.
Das Handelsrecht wird auch als das Privatrecht der Kaufleute bezeichnet. Die zentrale Figur des Handelsrechts ist der Kaufmann im rechtlichen Sinne. Das Handelsgesetzbuch (HGB) enthält die wesentlichen Bestimmungen des Handelsrechts.
Vielfach werden die allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) durch das Handelsrecht modifiziert, wenn ein sogenanntes Handelsgeschäft vorliegt, also ein Rechtsgeschäft oder eine rechtliche Handlung, die der Betrieb eines Handelsgewerbes mit sich bringt. Die besonderen Regelungen im HGB dienen einer zügigen Geschäftsabwicklung und rücken die Gewohnheiten und Gebräuche des Handelsverkehrs in den Fokus.
Das Gesellschaftsrecht umfasst das Recht der Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften. Im Mittelpunkt stehen zum einen die verschiedenen Formen einer Kapitalgesellschaft – AG, SE, GmbH, KGaA und UG – sowie Personengesellschaften – GbR, OHG, KG und Partnerschaftsgesellschaft.
Zum anderen geht es im Gesellschaftsrecht maßgeblich um das Handeln der Organe einer Gesellschaft, insbesondere das Handeln von Vorstand und Aufsichtsrat und Geschäftsführer und Gesellschafterversammlung. Ein Kernthema unternehmerischen Handelns ist das Steuerrecht und das Bilanzrecht, das von Unternehmen zu beachten ist und von denen der unternehmerische Erfolg wesentlich mitbestimmt ist.
Der Inhalt des Gesellschaftsrechts reicht darüber hinaus von der Firmengründung eines Start-up bis hin zu Fragen eines durch Nachfolgeklausel im Gesellschaftsvertrag geregelten Vorgehens bei Ausscheiden eines Gesellschafters. Somit gehören auch Erb- und Familienrecht zu den gefragten Kompetenzen eines Beraters im Gesellschaftsrecht.
Ist eine Gesellschaft gegründet, stellen sich im weiteren Verlauf ihres „Lebens“ bei Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen bis hin zum Zusammenschluss durch Fusion verschiedener Unternehmen zudem Fragen des Konzernrechts.
Eine Due Diligence gehört dabei im Vorfeld einer Firmenübernahme dazu. Internationale Verflechtungen verlangen Kenntnisse des internationalen Gesellschaftsrechts, das innerhalb Europas stark durch EU-Recht geprägt ist. Das Umwandlungsrecht findet bei einer geplanten Neuausrichtung beim Wechsel der Rechtsform Anwendung.
Im Laufe des Geschäftsbetriebs werden sich zudem immer auch Fragen des Wettbewerbsrecht stellen. Ist das Unternehmen erfolgreich gewachsen kommt unter Umständen das Kartellrecht zur Anwendung.
In diesem Zusammenhang gibt es für das Unternehmen eine Vielzahl von europarechtlichen und nationalen Vorschriften zu beachten. Außerdem ist insbesondere bei notwendigen Übertragungen von Gesellschaftsanteilen das geltende Recht zum Erwerb und der Übernahme von Wertpapieren zu beachten.
Weitere Rechtsfragen, die sich aufgrund der wirtschaftlichen Betätigung von Unternehmen ergeben, betreffen Gebiete wie das Gewerberecht und das Arbeitsrecht wegen der im Unternehmen tätigen Mitarbeiter und deren Mitbestimmung z.B. über einen Betriebsrat. Schließlich kann sich bei leitenden Angestellten das Bedürfnis zur Vorsorge gegen negative Folgen strafrechtlich relevanten Verhaltens durch Compliance ergeben.
Internationales Privatrecht, insbesondere das internationale Kaufrecht, zählt wegen grenzüberschreitender Geschäftsbeziehungen ebenso zum Handels- und Gesellschaftsrecht.
Handels- und Gesellschaftsrecht sind dabei häufig in vielfacher Weise miteinander verbunden. So enthält das HGB Regelungen zu Personenhandelsgesellschaften in Form der Offenen Handelsgesellschaft (OHG) und der Kommanditgesellschaft (KG). Auch Kapitalgesellschaften wie die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die Aktiengesellschaft (AG) und die europäische Gesellschaft (SE) gelten als Handelsgesellschaften, auf die das HGB Anwendung findet.
In diesem rechtlichen Rahmen erstellen wir für Sie Gesellschafts- und Handelsverträge und begleiten Sie bei der Gründung oder Umgestaltung Ihres Unternehmens. Auch bei Fragen in rechtlichen Angelegenheiten einer Stiftung beraten wir Sie.