Kosten

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KOSTEN

Der Anwalt kostet Geld – ohne Anwalt kann’s teuer werden

Die Vergütung unserer Tätigkeit richtet sich nach der gesetzlichen Regelung, dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz – RVG. Dort sind für wesentliche Teile der anwaltlichen Tätigkeit die jeweiligen Vergütungen geregelt.

In Einzelfällen schlagen wir den Abschluss einer Honorarvereinbarung vor.

Die genaue Höhe der voraussichtlich anfallenden Kosten kann zu Beginn eines Mandats lediglich grob geschätzt werden. Je nach Art und Umfang der Tätigkeit und sonstiger anfallender Kosten, beispielsweise für Sachverständige und Zeugen, sowie der Art des Abschlusses eines gerichtlichen Verfahrens, etwa Urteil oder Vergleich, fallen unterschiedliche Kosten an. In Höhe der voraussichtlichen Gesamtkosten kann ein Vorschuss angefordert werden.

In vielen Fällen hat der Gegner die Kosten zu tragen. Etwa wenn er sich in Verzug befindet oder einen Prozess verloren hat.

Sind Sie aufgrund Ihrer finanziellen Verhältnisse nicht in der Lage, die Kosten einer anwaltlichen Vertretung oder eines Prozesses zu tragen, kann außergerichtlich Beratungshilfe, im gerichtlichen Verfahren Prozesskostenhilfe bzw. Verfahrenskostenhilfe beantragt werden.

In gerichtlichen Verfahren kann Prozesskostenhilfe beantragt werden, den Antrag stellen wir für Sie. Wird Ihnen Prozesskostenhilfe bewilligt, so werden die Gerichtskosten und die hier anfallenden Rechtsanwaltsgebühren zunächst vom Gericht erstattet. Je nach Einkommensverhältnissen sind keine oder nur geringe Raten zurückzuzahlen. Die Kosten der Gegenseite sind von der Prozesskostenhilfe nicht umfasst und müssen im Falle des Unterliegens erstattet werden.

In Strafsachen kommt in bestimmten Fällen die Beiordnung als Pflichtverteidiger in Betracht.  In diesem Fall zahlt zunächst die Staatskasse die Anwaltsgebühren, sodass Ihnen  zunächst keine Kosten entstehen. Nach Abschluss des Verfahrens können diese Kosten von Ihnen verlangt werden.

In den meisten gerichtlichen Verfahren fallen Gerichts- bzw. Verfahrenskosten an. Diese richten sich oft nach dem Streitwert oder sind für Verfahrensabschnitte gesetzlich festgelegt.

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