VERKEHRSUNFALL

Damit Sie bei einem Verkehrsunfall nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, müssen Sie von Anfang an die richtigen Weichen stellen. Kontaktieren Sie uns so schnell wie möglich nach dem Unfall. Wir besprechen dann die nächsten Schritte.

Unsere Kosten sind in aller Regel von der gegnerischen Haftpflichtversicherung zu tragen !

Lassen Sie sich nicht vorschnell auf Regulierungsangebote der gegnerischen Haftpflichtversicherung ein. Diese handelt im eigenen Interesse – nicht in Ihrem. Wir schon.

Wir geben Ihnen eine erste Einschätzung der Sach- und Rechtslage und informieren Sie über Ihre voraussichtlichen Ansprüche.

Sachschaden

Zur Feststellung der Schadenhöhe wird in der Regel ein Sachverständigengutachten benötigt. Wir prüfen, ob die Kosten zu erstatten sind.

Der Sachverständige ermittelt, ob ein Totalschaden vorliegt oder ob Ihr Fahrzeug repariert werden kann. Wir beraten Sie, ob sich in Grenzfällen eine Reparatur lohnt oder es besser ist, das Unfallfahrzeug zu verkaufen.

Dazu dient uns der vom Sachverständigen festgestellte Wiederbeschaffungs- und Restwert, sowie die Reparaturkosten.

Über die Besonderheiten bei der Abrechnung auf Basis des Gutachtens, ohne  Reparatur in der Werkstatt, klären wir auf.

Viele weitere Ansprüche, wie z.B. Nutzungsausfallentschädigung, merkantiler Minderwert, Kostenpauschale, Mietwagen, An- und Abmeldung, Abschleppkosten werden ohne Anwalt oft übersehen und sind nicht oder nicht in voller Höhe durchsetzbar.

Personenschaden

Wurden Sie verletzt – dann stehen Ihnen viele weitere Ansprüche zu. Schmerzensgeld und Arztkosten sind geläufig, viele Ansprüche werden aus Unwissenheit nicht geltend gemacht. Hätten Sie an Fahrtkosten zum Arzt oder Physiotherapeut, Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden, Kosten für den notwendigen Umbau der Wohnung oder Rentenansprüche gedacht? Als Laie ist es unmöglich, diese Ansprüche korrekt zu beziffern.

 

Weigert sich die gegnerische Versicherung, zu bezahlen, klagen wir Ihre Ansprüche ein. Mit einer Rechtsschutzversicherung haben Sie kein Kostenrisiko.

Wenn Sie von Anfang an bei uns sind, verlieren Sie keine Zeit und verschenken kein Geld.

Bedenken Sie auch, dass ein nicht völlig unverschuldeter Unfall auch bußgeldrechtliche oder strafrechtliche Konsequenzen haben kann!

Ihre Ansprechpartner sind Rechtsanwältin Julia Thürbeck und Rechtsanwalt Ralph Andreß.

Verkehrsstrafrecht
Verkehrszivilrecht