Rechtslexikon

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RECHTSLEXIKON

Wer zu einer künftig fällig werdenden Leistung, zum Beispiel zu Unterhaltsleistungen, verurteilt wurde, kann in bestimmten Fällen eine Abänderung des rechtskräftigen Urteils beantragen. Dafür müssen sich aber die wirtschaftlichen Verhältnisse wesentlich verändert haben – zum Beispiel durch Arbeitslosigkeit oder einen Arbeitsplatzwechsel mit niedrigeren Bezügen. Unterhaltsgläubiger können über die Abänderungsklage auch einen höheren Unterhalt fordern.

Mit der Abmahnung weist eine Vertragspartei die andere darauf hin, dass diese sich nicht vertragsgemäß verhalten hat und im Wiederholungsfall mit negativen Konsequenzen, insbesondere einer Kündigung, zu rechnen hat. Die Abmahnung spielt besonders im Arbeitsrecht eine große Rolle.

Die Abnahme ist die Entgegennahme eines Werkes durch den Auftraggeber und die Bestätigung, dass das Werk im Wesentlichen dem vertragsgemäßen Zustand entspricht.

Mit der Abnahme einer Werkleistung, zum Beispiel nach der Fertigstellung eines Hauses oder im Anschluss an eine in Auftrag gegebene geistige Leistung, sollte sich der Auftraggeber ausreichend Zeit nehmen. Der Grund:

Mit der vorbehaltlosen Abnahme wird nicht nur der Werklohn nebst Zinsen fällig, es beginnt auch die Verjährung der Gewährleistungsansprüche.

Hierunter verstehen Juristen einen Vertrag, mit dem eine Forderung vom bisherigen Gläubiger übertragen wird. So lassen sich Banken gern Sicherheiten ihrer Kunden abtreten, bevor sie ein Darlehen gewähren. Durch die Abtretung scheidet regelmäßig der bisherige Gläubiger aus seiner Rechtsstellung in vollem Umfang aus.

Die Abtretung wird auch als Zession bezeichnet. Der bisherige Gläubiger heißt dann Zedent und der neue Gläubiger Zessionar.

Im Adhäsionsverfahren können Opfer von Straftaten oder deren Erben bereits im Strafverfahren ihre vermögensrechtlichen Ansprüche, wie etwa die Herausgabe gestohlener Sachen, Schadensersatz oder Schmerzensgeld, gegen den Angeklagten geltend machen.

Das sind die im Volksmund auch als „Kleingedrucktes“ bekannten Vertragszusatztexte. Sie geltend nicht nur für einen bestimmten Vertrag, sondern für eine Vielzahl von Verträgen und enthalten meist Regelungen zur Schadensersatzhaftung des Verwenders, zur Garantie, die er dem Vertragspartner gewährt, und Ähnliches. Damit sie Geltung haben, muss der Vertragspartner vor Abschluss auf diese Regelungen hingewiesen werden und sie zur Kenntnis nehmen können. AGBs unterliegen aber einer Inhaltskontrolle, d.h. sie sind nicht uneingeschränkt gültig. Der Rechtsweg dazu ist umfangreich.

Wenn Beamte, Angestellte oder Arbeiter im öffentlichen Dienst in Ausübung eines ihnen anvertrauten öffentlichen Amtes handeln und dabei eine Amtspflicht verletzen, können den Bürgern daraus Schadensersatzansprüche erwachsen. Allerdings haften die Staatsbediensteten in der Regel nicht selbst für ihr Fehlverhalten, sondern es haftet der Staat.

Es handelt sich hierbei um ein Treuhandkonto, auf dem fremde Vermögenswerte verbucht werden, die nicht dem Kontoinhaber gehören. Anderkonten dürfen nur von bestimmten Berufsgruppen eröffnet werde, die besonderen Berufspflichten unterliegen. Dazu gehören etwa Notare und Rechtsanwälte.

Anerkenntnis ist eine Erklärung des Beklagten im Zivilprozess, in der er den gegen ihn erhobenen Anspruch rechtlich zugesteht. Das Gericht erlässt daraufhin automatisch ein Anerkenntnisurteil.

Wer bei der Abgabe einer Erklärung, zum Beispiel beim Abschluss eines Vertrages, einem Irrtum erlegen war, getäuscht oder gar bedroht wurde, der kann unter bestimmten Voraussetzungen diese Erklärung ungeschehen machen, indem er sie gegenüber dem Vertragspartner anficht.

Eine Klage wird anhängig, wenn sie bei Gericht eingereicht wird.
Vgl. Rechtshängigkeit

Ist die Beratung für eine zu tätigende Investition beispielsweise am Kapitalmarkt (Aktien, Investmentfonds etc.) oder in Immobilien. Die Anlageberatung umfasst lediglich die Beratung, die eigentliche Anlageentscheidung trifft hierbei, im Gegensatz zur Vermögensverwaltung, der Kunde selbst.

Für die Anlageberatung gelten für die als Berater tätigen Personen hohe Sorgfaltspflichten. Ins-besondere sind Daten über die finanzielle Leistungsfähigkeit und das Erfahrungswissen der Kunden mit den unterschiedlichen Anlageklassen zu erheben und zu dokumentieren. Der Kunde ist umfassend über die Risiken der empfohlenen Anlage aufzuklären.

Versäumt der Berater eine umfassende Aufklärung des zur Anlage bereiten Kunden oder empfiehlt der Berater eine nicht auf das Anlageprofil des Kunden passende Anlage und erleidet der Kunde infolge dessen einen Verlust, so haftet der Berater regelmäßig dem Kunden auf Ersatz des dem Kunden dadurch entstandenen Schadens.

Nicht nur der zu einer Leistung Verpflichtete kann in Verzug geraten, sondern auch der Gläubiger. Das ist der Fall, wenn der Gläubiger eine ihm ordnungsgemäße angebotene Leistung nicht annimmt. Wird die geschuldete Sache während des Annahmeverzugs beschädigt oder zerstört, so hat der Schuldner nur dann Ersatz zu leisten, wenn er vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.

Hierunter ist eine Beweiserleichterung im Prozess zu verstehen. Wem etwa jemand auf sein Auto gefahren ist, er dies aber nicht durch Zeugenaussagen oder Lichtbilder beweisen kann, dem helfen die Regeln des Anscheinsbeweises, wenn der Unfallgegner seine Schuld am Unfall leugnet. Hier wird nämlich nach der Lebenserfahrung bzw. nach dem ersten Anschein geschlossen:

Wer einem anderen Verkehrsteilnehmer auffährt, der hat in der Regel zu wenig Abstand gehalten und ist deshalb am Unfall schuld.

Obwohl alle zugelassenen Rechtsanwälte mit zwei juristischen Staatsexamina eine meist 7- bis 8-jährige intensive Ausbildung erfahren haben und immer mehr Anwälte über die gesetzliche Fortbildungspflicht hinaus zusätzlich eine Prüfung zum Fachanwalt absolvieren, lässt es sich in einzelnen Fällen trotz aller Sorgfalt nicht vermeiden, dass auch dem Anwalt einmal ein Fehler unterläuft, für dessen Folgen er haftbar gemacht werden kann. Damit der davon betroffene Mandant daraus keine finanziellen Nachteile erleidet, muss jeder Anwalt eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen. Ohne den Nachweis einer entsprechenden Versicherungspolice entzieht ihm die zuständige Rechtsanwaltskammer die Zulassung.

Ein von Rechtsanwälten im Namen und mit Vollmacht ihrer Mandanten abgeschlossener Vergleich. Der Anwaltsvergleich hat gegenüber einem rein privat zwischen zwei Personen abgefassten Vergleich den Vorteil, dass der Inhalt der Vereinbarung wesentlich leichter vollstreckt werden kann. Ein Anwaltsvergleich kann gegebenenfalls vom Gericht für sofort vollstreckbar erklärt werden.

Hierbei handelt es sich um die Aussicht eines künftigen Rechteerwerbs. Wer beispielsweise eine Sache auf Raten kauft, erlangt, wenn der Verkäufer sich das Eigentum bis zur Zahlung der letzten Rate vorbehalten hat (siehe Eigentumsvorbehalt), eine Anwartschaft auf das Eigentum an der gekauften Sache. Das Volleigentum erwirbt der Käufer dann mit der Zahlung der letzten Rate.

Bei Kunstfehlern müssen der behandelnde Arzt und die ggf. dahinterstehende Klinik dem Patienten Schadensersatz leisten. Wer glaubt, Opfer eines Behandlungsfehlers geworden zu sein, der sollte einen Anwalt aufsuchen, der sich auf Arzthaftungsrecht spezialisiert hat.

Auflassung ist die Einigung zwischen dem Veräußerer und dem Erwerber des Grundstücks darüber, dass das Eigentum übertragen werden soll. Die Auflassung muss vor der zuständigen Stelle, i.d.R. einem Notar, erklärt werden.

Schulden zwei Personen einander Geld und macht der eine seine fällige Geldforderung geltend,, kann der andere durch einseitige, empfangsbedürftige Erklärung die Aufrechnung mit seiner Geldforderung erklären.

Der Widerspruch und die Anfechtungsanklage gegen den von einer Behörde erlassenen Verwaltungsakt haben aufschiebende Wirkung, das heißt, die Behörde kann den Verwaltungsakt nicht vollziehen, solange über den Widerspruch beziehungsweise die Klage nicht entschieden wurde. Die aufschiebende Wirkung gilt jedoch nicht, wenn sich Widerspruch oder Anfechtungsklage gegen die Erhebung öffentlicher Abgaben und Gebühren oder gegen besonders dringende Anordnungen oder polizeiliche Maßnahmen richtet.

Unter der Aussetzung eines Zivilprozesses versteht man dessen Stillstand, den das Gericht anordnet. Häufigster Fall: Es laufen zu demselben Lebenssachverhalt mehrere Verfahren vor verschiedenen Gerichten. Mit der Aussetzung soll vermieden werden, dass sich widersprechende Entscheidungen ergehen oder es soll die Klärung einer Vorfrage, über die ein anderes Verfahren schwebt, abgewartet werden.

Die Hauptverhandlung in einem Strafprozess darf nur für einen ganz bestimmten Zeitraum unterbrochen werden, dauert die Unterbrechung länger, muss die Verhandlung völlig neu aufgerollt werden.

Richter, Urkundsbeamte, Rechtspfleger oder auch Sachverständige, denen es an der erforderlichen Objektivität in einem Rechtsstreit mangelt, können wegen Befangenheit abgelehnt werden.

Damit auch finanzschwächere Rechtsuchenden anwaltlicher Rat ermöglicht wird, gibt es die Beratungshilfe. Dazu muss ein Antrag beim Rechtspfleger des Amtsgerichts gestellt werden. Wir dieser bewilligt, erhält der Rechtsuchende einen Beratungsschein, mit dem ein Anwalt aufgesucht werden kann. Die Kosten für die Beratung werden dann bis auf eine geringe Gebühr von der Staatskasse übernommen.

Hierbei handelt es sich um eine Sonderform des gemeinschaftlichen Testamentes. Darin setzen sich Ehegatten gegenseitig zu Alleinerben ein und bestimmen zudem, dass Dritte – im Regelfall die Kinder – erst nach dem Versterben des längstlebenden Ehegatten erben.

Ist jemand auf Grund einer psychischen Erkrankung oder körperlicher oder seelischen Gebrechen nicht mehr in der Lage, seine persönlichen Angelegenheiten selbst wahrzunehmen, stellt ihm das Gericht einen Betreuer zur Seite. Es handelt sich hier nicht um eine Vormundschaft.

Die Möglichkeit der Entmündigung wurde mit der Betreuungsrechtsreform 1992 abgeschafft. Vielmehr geht es um eine rechtliche Betreuung mit dem Ziel, die Autonomie des Betreuten weitestgehend zu wahren. Das Gericht legt den Aufgabenkreis und die Dauer für die Betreuung fest. Wer nicht will, dass später eine für ihn fremde Person zum Betreuer ernannt wird, der sorgt über eine Betreuungsverfügung vor und legt darin fest, dass zum Beispiel eines der Kinder Betreuer werden soll.

Grundsätzlich muss derjenige, der sich auf eine für ihn günstige Norm beruft, das Vorliegen ihrer Voraussetzungen beweisen und trägt damit die Beweislast. Allerdings kann die Beweislast auch umgekehrt oder erleichtert werden, wenn etwa die Gegenpartei Beweise vernichtet hat oder die Lebenserfahrung für einen bestimmten Geschehensablauf spricht.

Grundsätzlich muss derjenige, der sich auf eine für ihn günstige Norm beruft, das Vorliegen ihrer Voraussetzungen beweisen und trägt damit die Beweislast. Allerdings kann die Beweislast auch umgekehrt oder erleichtert werden, wenn etwa die Gegenpartei Beweise vernichtet hat oder die Lebenserfahrung für einen bestimmten Geschehensablauf spricht.

Kommt es in einem Gerichtsverfahren zu einer Beweisaufnahme, wird der Sachverhalt mit Hilfe der gesetzlich zugelassenen Beweismittel aufgeklärt. Dazu zählen: Inaugenscheinnahme, Zeugen, Sachverständige, Urkunden und die Parteivernehmung.

Unter Direktionsrecht – auch Weisungsrecht genannt – wird das Recht des Arbeitgebers verstanden, die Leistungspflichten des Arbeitnehmers einseitig näher auszugestalten.

Due Diligence bedeutet eine mit „gebührender Sorgfalt“ durchgeführte Risiko bzw. Kaufprüfung. Sie wird von einem Käufer im Rahmen eines Kaufs von Unternehmensbeteiligungen oder Immobilien sowie bei einem Börsengang vorgenommen. Due-Diligence-Prüfungen analysieren Stärken und Schwächen des Objekts sowie die entsprechenden Risiken und spielen daher eine wichtige Rolle bei der Wertfindung des Objektes.

Die Due-Diligence kommt insbesondere vor einem Unternehmenskauf zum Einsatz. Um sich der Qualität eines Unternehmens zu versichern, prüft ein Investor alle relevanten Aspekte seines geplanten Investments. Zur Ermittlung dieser Aspekte erfolgt eine systematische Analyse und Bewertung der Stärken und Schwächen des Unternehmens. Die Due Diligence verschafft den Akteuren Klarheit über die gehandelten Werte und Risiken.

Die gebräuchlichste Tabelle, nach denen die Höhe des Kindesunterhaltes festgesetzt wird. Ziel der Tabelle ist die Vereinheitlichung der Rechtsprechung in Bezug auf den Kindesunterhalt. Die Düsseldorfer Tabelle wird regelmäßig aktualisiert. Darüber hinaus gibt es ergänzende Unterhaltsleitlinien aus anderen Oberlandesgerichtsbezirken.

Der Vermieter kann das Mietverhältnis kündigen, wenn er selbst oder nahe Angehörige die Wohnung zu Wohnzwecken benötigen. Das setzt keine Notlage voraus – erforderlich sind aber vernünftige und nachvollziehbare Gründe für die Inanspruchnahme der Wohnung.

Haben sich die Verkäufer und der Käufer einer beweglichen Sache auf einen Eigentumsvorbehalt geeinigt, bleibt der Verkäufer bis zu vollständigen Kaufpreiszahlung Eigentümer der Sache, obwohl der Käufer die Sache bereits in Besitzt hat.

Im normalen Gerichtsverfahren dauert es für gewöhnlich recht lange, bis ein Anspruch durch Urteil bestätigt wird. In der Zwischenzeit können dem Anspruchsinhaber erhebliche Schäden drohen, die ggf. auf durch das Urteil nicht mehr beseitigt werden können. Die einstweilige Verfügung hat den Sinn, einen zivilrechtlichen Anspruch im vorläufigen Rechtschutzverfahren zügig zu sichern.

Durch eine einstweilige Verfügung kann das Gericht zum Beispiel die Unterlassung bestimmter Handlungen anordnen. Die einstweilige Verfügung darf aber in der Regel zunächst nur eine vorübergehende Regelung treffen und das Ergebnis eines Urteils am Ende des Rechtsstreits nicht vorwegnehmen. Die einstweilige Verfügung spielt vor allem im Wettbewerbsrecht eine wichtige praktische Rolle, wenn durch Konkurrenten irreführend geworben wird.

Gesetzliche und testamentarisch bedachte Erben können die Annahme der Erbschaft verweigern, indem sie innerhalb einer Frist von sechs Wochen durch Erklärung gegenüber dem Nachlassgericht die Erbschaft ausschlagen.

Die Ausschlagung bewirkt, dass der Erbanfall als nicht eingetreten gilt. Die Erbschaft fällt demjenigen an, der erben würde, wenn der Ausschlagende zum Zeitpunkt des Erbfalls nicht gelebt hätte.

Die Erbfolge ist der Übergang des gesamten Vermögens und der Verbindlichkeiten vom Erblasser auf den oder die Erben. Unterschieden wird zwischen gesetzlicher Erbfolge und gewillkürter (testamentarischer) Erbfolge.

Erben können unter bestimmten Voraussetzungen erbunwürdig sein, z.B. wenn sie den Erblasser getötet oder zu töten versucht haben, wenn sie verhindert haben, dass der Erblasser eine Verfügung von Todes wegen traf bzw. wenn sie ihn zu einer bestimmten Verfügung gezwungen haben. Allerdings erbt zunächst auch der Erbunwürdige. Nach dem Erbfall kann dann durch Anfechtung und Klage eines anderen Erbberechtigten bei Gericht die Erbunwürdigkeit durch ein Urteil festgestellt und der Erbunwürdige zur Herausgabe des Nachlasses verurteilt werden.

Von der Erbunwürdigkeit zu unterscheiden ist die Pflichtteilsentziehung. Der Pflichtteil kann z.B. auch wegen Verletzung der gegenüber dem Erblasser bestehenden gesetzlichen Unterhaltspflicht entzogen werden.

Wollen andere Lebensgemeinschaften, die nicht Ehen sind, eine gemeinsame Verfügung von Todes wegen errichten, so kommt hierfür der Erbvertrag in Betracht. Bei einem Testament kann der Erblasser seine Verfügungen jederzeit widerrufen. Beim Erbvertrag ist das in der Regel nicht möglich, da die Verfügungen der Vertragsschließenden wechselbezüglich und damit verbindlich sind. Der Erbvertrag muss vor einem Notar geschlossen werden.

Die Fahrlässigkeit ist das Außerachtlassen der erforderlichen Sorgfalt bei der Erfüllung einer vertraglichen oder gesetzlichen Pflicht. In der Regel kommt es dabei nicht auf die individuellen Fähigkeiten an, sondern darauf, wie sich ein durchschnittlicher Mensch in der jeweiligen Situation verhalten hätte. Es wird zudem zwischen leichter und grober Fahrlässigkeit unterschieden. Je nachdem anwendbaren Haftungsmaßstab kann daher auch bei Vorliegen von Fahrlässigkeit keine Haftung vorliegen.

Ein Fond, oder auch als offener Investmentfond bezeichnet, ist Gebilde zur Geldanlage. Eine Investmentgesellschaft (deutscher Fachbegriff: Kapitalverwaltungsgesellschaft; vor Einführung des KAGB im Juli 2013:

Kapitalanlagegesellschaft) sammelt das Geld der Anleger, fasst es in einem Sondervermögen – dem Investmentfonds – zusammen und investiert es in einem oder mehreren Anlagebereichen.

Die freiwillige Gerichtsbarkeit wird von Gerichten, Notaren und Behörden ausgeübt und folgt grundsätzlich anderen Verfahrensregeln als bei normalen Rechtsstreitigkeiten, weil es den Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit in erster Linie um eine vorsorgliche Mitwirkung der Institutionen zu Gunsten schutzbefohlener Bürger geht. Das gilt etwa für Vormundschafts-, Familien oder Betreuungssachen.

Zur freiwilligen Gerichtsbarkeit gehören auch die Register- und Grundbuchangelegenheiten. Im Unterschied zu den streitig durchgeführten Zivilverfahren, bei denen die Parteien die Tatsachen vortragen und beweisen müssen, haben die Gerichte der freiwilligen Gerichtsbarkeit den Sachverhalt zu erforschen.

Durch eine Garantie verspricht der Verkäufer oder Hersteller dem Käufer, dass der Kaufgegenstand über die gesetzliche Gewährleistung hinaus für einen bestimmten Zeitraum mängelfrei bleibt und/oder eine bestimmte Beschaffenheit behält. Wird diese Garantie nicht erfüllt, stehen dem Käufer die sich aus der Garantie ergebenden Ansprüche gegen den Verkäufer oder Hersteller zu.

Die Gefahrtragung regelt, wer dafür verantwortlich ist, wenn sich zum Beispiel der Kaufgegenstand ohne Verschulden der Parteien verschlechtert oder wenn er ganz zerstört wird.

Ist eine verschuldensunabhängige Haftung, die dazu führt, dass einer verletzten Person auch dann Schadensersatz zu leisten ist, wenn den Verletzer für die Schäden der verletzten Person keine Schuld trifft. Grund für diese verschärfte Haftung ist die Tatsache, dass jemand ein Risiko schafft – zum Beispiel durch das Inverkehrbringen fehlerhafter Produkte oder Medikamente oder durch den Betrieb eines Pkw. Auch der Tierhalter haftet verschuldensunabhängig.

Durch eine Vereinbarung des Gerichtsstands – auch Prorogation genannt – kann ein an sich unzuständiges Gericht nach dem Willen der Parteien örtlich und sachlich zuständig werden, soweit sich aus den gesetzlichen Regelungen kein ausschließlicher, anderer Gerichtsstand ergibt. Gerichtsstandsvereinbarungen werden in erster Linie unter Kaufleuten abgeschlossen. Im Gegensatz dazu ist der allgemeine Gerichtsstand in der Regel der Wohnsitz.

Wird eine Klage erhoben, prüft jedes Gericht zunächst seine örtliche, sachliche und funktionelle Zuständigkeit, um sicherzustellen, dass der gesetzlich bestimmte Richter über die Klage entscheidet.

Zu den Gerichtszweigen gehören die ordentliche Gerichtsbarkeit (Straf- und Zivilgerichte), sowie die Arbeits-, Verwaltungs-, Sozial- und Finanzgerichtsbarkeit.

Bei den Zivilgerichten ist die erste Instanz entweder das Amts- oder das Landgericht. Von wichtigen Ausnahme, wie zum Beispiel in Familien-, Miet- oder Wohnungseigentumssachen abgesehen, wird das Landgericht in der Regel bei Streitwerten über 5.000 Euro erstinstanzlich zuständig.

Bei einer Gesamtschuld schulden dem Gläubiger mehrere Schuldner die gesamte Leistung. Der Gläubiger kann von jedem einzelnen Schuldner die ganze Leistung fordern, wobei er die Leistung insgesamt nur einmal fordern kann. Jeder Schuldner ist dem Gläubiger zur ganzen Leistung verpflichtet und kann sich nach seiner Inanspruchnahme seinen Ausgleich bei den übrigen Schuldnern verfolgen.

Sind zum Beispiel in einem Mietvertrag sowohl der eine Partner als auch der andere Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft als Mieter namentlich aufgeführt, kann der Vermieter im Falle von Mietrückständen von jedem Partner die Zahlung Mietrückstände fordern.

Das Gesellschaftsrecht ist das Recht der Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften. Im Mittelpunkt stehen zum einen die verschiedenen Formen einer Kapitalgesellschaft – AG, SE, GmbH, KGaA und UG – sowie Personengesellschaften – GbR, OHG, KG und Partnerschaftsgesellschaft. Zum anderen geht es im Gesellschaftsrecht maßgeblich um das Handeln der Organe einer Gesellschaft, insbesondere das Handeln von Vorstand und Aufsichtsrat und Geschäftsführer und Gesellschafterversammlung. Ein Kernthema unternehmerischen Handelns ist das Steuerrecht und das Bilanzrecht, das von Unternehmen zu beachten ist und von denen der unternehmerische Erfolg wesentlich mitbestimmt ist.

Im Kaufrecht hat der Käufer einer Sache ein Gewährleistungsanspruch, wenn der Verkäufer eine mangelhafte Sache liefert. Primär muss der Käufer dem Verkäufer Gelegenheit zur Nacherfüllung geben. Der Käufer kann erst dann vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn er dem Verkäufer eine angemessene Frist zur Nachbesserung gesetzt hat und diese abgelaufen ist. Dies gilt auch für die wahlweise Möglichkeit der Minderung des Kaufpreises. Stattdessen kann der Käufer auch Schadensersatz verlangen. Gewährleistungsansprüche können auch bei anderen Rechtsbeziehungen bestehen, z.B. bei der Herstellung eines Werkes.

Ein Gewährleistungsausschluss kann vertraglich vereinbart werden. Er bewirkt, dass Gewährleistungsansprüche nicht oder nur eingeschränkt geltend gemacht werden können. Allerdings ist der Gewährleistungsausschluss unwirksam, wenn der Mangel arglistig verschwiegen oder eine Beschaffenheitsgarantie übernommen wurde. Wenn der Käufer Verbraucher ist, ist ein Gewährleistungsausschluss nicht möglich.

Sie verhindert, dass der Bauherr seine Gewährleistungsansprüche gegen den oder die Handwerker nicht durchsetzen kann, wenn diese ihre Leistung mangelhaft erbracht haben und später vielleicht Insolvenz anmelden müssen. Die Gewährleistungsbürgschaft wird nach Abnahme des Werkes wirksam und ermöglicht es dem Auftraggeber, von dem Bürgen die fristgerechte Mängelbeseitigung zu verlangen.

Fordert das Gesetz die Glaubhaftmachung einer beweisbedürftigen Tatsache oder lässt diese genügen, ist neben den üblichen Beweismitteln auch die Versicherung an Eides statt, die anwaltliche Versicherung oder die Vorlage unbeglaubigter Kopien möglich. Die Entscheidung über den Beweiswert der Glaubhaftmachung obliegt dem Richter.

Das Grundbuch ist ein öffentliches Register, in welchem die Rechteinhaber an den im Grundbuchbezirk gelegenen Grundstücken, die Rangfolge der Rechteinhaber zueinander und soweit vorhanden auch Verfügungsbeschränkungen eingetragen sind.

Wer ein Grundstück, eine Eigentumswohnung oder ein Haus durch ein Darlehen einer Bank finanzieren lassen will, muss der Bank in der Regel für das Darlehen Sicherheiten gewähren, die die Bank für den Fall verwerten kann, dass das Darlehen nicht zurückgezahlt werden kann. Die Grundschuld ist ein Recht am Grundstück, das für die Bank im Grundbuch eingetragen wird und die die Bank bei Zahlungsausfall der Darlehensschuldner durch Zwangsversteigerung des Grundstücks verwerten kann.

Hierbei handelt es sich um das anzuwendende eheliche Güterrecht. Eheleute stehen grundsätzlich drei Möglichkeiten offen, wie sie ihre vermögensrechtliche Beziehung regeln können: 1. die Zugewinngemeinschaft, 2. die Gütertrennung, 3. die Gütergemeinschaft. Wird kein Ehevertrag abgeschlossen, so gilt die Zugewinngemeinschaft. Bei dieser wird das Anfangs- und Endvermögen zum Ausgleich vermögensrechtlicher Unterschiede zwischen den Eheleuten bei Beendigung der Ehe verglichen. Hat ein Ehegatte während der Ehezeit mehr Vermögen erwirtschaftet als der andere, muss er nach Beendigung der Ehe von der Differenz die Hälfte mit dem anderen Ehegatten teilen. Davon können die Eheleute durch Abschluss eines Ehevertrags abweichen, insbesondere weitergehende eigene Regelungen treffen. Die Vereinbarung eines Güterstandes hat auch erbrechtliche Konsequenzen.

Mit der Gütertrennung können Eheleute ausschließen, dass ein Ehegatte nach Beendigung der Ehe einen Zugewinnausgleichsanspruch gegen den anderen Ehegatten hat. Die jeweiligen Vermögensmassen der Ehegatten bleiben auch während der Ehe getrennt, nach der Scheidung findet kein Vermögensausgleich statt.

An die Gut- oder Bösgläubigkeit einer Person knüpft die Rechtsordnung vor allem beim Eigentumserwerb von beweglichen Sachen oder Immobilien an. Grundsätzlich kann man Eigentum auch von einem Nichteigentümer erwerben – vorausgesetzt, man hält beim Erwerb den Verkäufer für den Eigentümer oder jedenfalls zur Eigentumsverschaffung berechtigt.

So bezeichnet man einen Vertragsabschluss in der Privatwohnung, auf der Straße, am Arbeitsplatz, auf so genannten Kaffeefahrten o.Ä. Seit einer Gesetzesänderung im Juni 2014 werden diese Geschäfte als „außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge“ bezeichnet. Ein Verbraucher kann gegenüber einem Unternehmer einen solchen entgeltlichen Vertrag ohne Angaben von Gründen widerrufen. Damit soll vermieden werden, dass Verbraucher, die in ihrer Privatsphäre oder in einer „Überrumpelungssituation“ zur Unterschrift unter Verträgen gedrängt werden, ohne darüber ausreichend nachgedacht zu haben, an solche geschlossene Verträge gebunden bleiben.

Die Hypothek zählt neben der Grundschuld zu den Grundpfandrechten und wird ebenso wie diese überwiegend zur Sicherung von Bankdarlehen bestellt. Der Bank ermöglicht sie in diesem Fall die Zwangsvollstreckung in das mit der Hypothek belastete Grundstück bis zur Höhe der im Grundbuch eingetragenen Summe, falls der Darlehensnehmer mit der Rückzahlung des Darlehens in Verzug kommt. Im Unterschied zur Grundschuld erlischt die Hypothek für die Bank (den Gläubiger) in der Höhe, in der das Darlehen bereits zurückgezahlt wurde.

Verursacht der Arbeitnehmer bei Verrichtung seiner Arbeit einen Schaden, so kann unter Umständen eine persönliche Haftung des Arbeitnehmers in Betracht kommen.
Da der Arbeitnehmer jedoch im Interessen-, Verantwortungs-, und Organisationsbereich des Arbeitgebers tätig wird, ist er in der Haftung privilegiert.
Dabei ist zu unterscheiden zwischen:

1. Schädigung des Arbeitgebers
2. Schädigung anderer Arbeitnehmer
3. Schädigung Dritter

Schädigt ein Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber durch eine schuld- und fehlerhafte Arbeitsleistung, ist die Haftung des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitnehmer beschränkt. Es wird dann nach dem Grad des Verschuldens unterschieden:
Schäden, die infolge leichtester Fahrlässigkeit (Leichtfertigkeit) entstehen, sind vom Arbeitgeber zu tragen.

Bei normaler Fahrlässigkeit ist der Schaden je zur Hälfte vom Arbeitnehmer und vom Arbeitgeber zu tragen. Jedoch wird die Haftung des Arbeitnehmers bei sehr hohen Schäden bzw. bei sogenannter gefahrgeneigter Arbeit auf einen noch tragbaren Umfang beschränken.

Wird der Schaden von dem Arbeitnehmer grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht, haftet er grundsätzlich allein.

Ist die gesetzliche Verpflichtung zum Schadensersatz aufgrund einer unerlaubten Handlung.

Es wird dabei zwischen Verschuldenshaftung und Gefährdungshaftung unterschieden.

Sind alle Geschäfte eines Kaufmanns, die der Betrieb eines Handelsgewerbes mit sich bringt.

Das Handelsrecht ist das Privatrecht der Kaufleute. Im Mittelpunkt steht der Kaufmann im rechtlichen Sinne. Maßgeblich für die rechtlichen Beziehungen im Handelsrecht ist das Handelsgesetzbuch (HGB). Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), dass für die rechtlichen Verhältnisse zwischen Privatpersonen gilt, wird durch das Handelsrecht vielfach aus Gründen der flüssigen Abwicklung von Rechtsgeschäften im beschleunigten Handelsverkehr modifiziert. Das HGB trägt insofern den Besonderheiten und Gewohnheiten im Handelsverkehr in differenzierender Weise besondere Rechnung und verzichtet weitestgehend auf die im Privatrecht häufig vorgesehenen Schutzvorschriften für den jeweiligen Vertragspartner.

Mit dem Begriff Inkasso wird der Einzug von Forderungen bezeichnet. Dabei übertragen Unternehmer und Unternehmen häufig ihre Forderungen z.B. auf Werklohn- oder Kaufpreiszahlung auf Dritte z.B. Inkassounternehmen oder lassen von diesen die Forderungen gegenüber den Kunden geltend machen. Die Inkassounternehmen berechnen den Unternehmen für diese Leistung häufig hohe Beträge oder kaufen die Forderungen der Unternehmer zu Preisen deutlich unter dem Wert der Forderung ab. Oftmals entgehen dem Unternehmer oder dem Unternehmen so bis zu 40 % der Forderung.

Die Unternehmen und Unternehmer bedenken dabei jedoch oft nicht, dass diese hohen Gebühren der Inkassounternehmen im Gegensatz zu Anwaltsgebühren nicht erstattungsfähig sind. Macht im Gegensatz zu einem Inkassounternehmen gleich ein Anwalt die Forderung der Unternehmen gegen den im Verzug befindlichen Kunden oder Vertragspartner geltend, so hat der Kunde oder der Vertragspartner die für die Forderungseintreibung angefallenen Anwaltskosten dem Unternehmen zu erstatten. Der Unternehmer erhält somit die volle Forderung und es entstehen ihm keine weiteren Kosten.

Ein weiterer Vorteil der Beauftragung eines Rechtsanwalts für das Inkasso ist, dass der Anwalt die Forderung auch sogleich falls erforderlich gerichtlich geltend machen kann und es dann zu einer Anrechnung der außergerichtlich bereits bezahlten Gebühren auf die im gerichtlichen Verfahren anfallenden Gebühren kommt.

Der Nachteil bei der Beauftragung von Inkassounternehmen ist dagegen, dass diese die Forderungen nicht gerichtlich geltend machen können und zusätzlich zum Inkassounternehmen ein Rechtsanwalt beauftragt werden muss, dann allerdings findet keine Anrechnung der bereits durch das Unternehmen gezahlten Gebühren statt. Im Ergebnis bezahlt der Unternehmer oder das Unternehmen bei der Beauftragung von Inkassounternehmen doppelt und bekommt im schlechtesten Fall noch nicht einmal seine Forderung beigetrieben.

Darunter ist eine Gerichtsstufe zu verstehen, auf der ein Rechtsstreit ausgetragen wird. Ein Zivilrechtsfall beginnt in der Regel beim Amts- oder Landgericht. Akzeptiert eine Partei ein Urteil nicht, kann sie Berufung gegen ein erstinstanzlich ergangenes Urteil einlegen. Dann wird der Fall vor dem Land- oder Oberlandesgericht als Berufungsinstanz neu verhandelt und es ergeht ein zweitinstanzliches Urteil, gegen dieses ist unter bestimmten Bedingungen die Überprüfung durch den Bundesgerichtshof (Revision) möglich.

Das Immissionsschutzrecht enthält rechtliche Möglichkeiten, Immissionen untersagen zu lassen oder auf ein zumutbares Maß zu begrenzen. Zur Abwehr von Immissionen bestehen für Grundstückseigentümer, Mieter, Pächter zivilrechtliche und öffentlich-rechtliche Abwehrmöglichkeiten.

Vom Immissionsschutzrecht sind Einwirkungen durch Gerüche, Lärm, Staub, Licht, Schmutz, Flüssigkeiten, Gase erfasst.

Zur Ausübung der Jagd wird ein Jagdschein benötigt.

Der Jagdschein berechtigt zur Ausübung der Jagd im Bundesgebiet und zum Erwerb von Jagdwaffen. Neben dem Jagdschein ist für die Ausübung der Jagd noch die Zustimmung des jeweiligen Revierinhabers notwendig. Nichtdeutsche Jagdscheine berechtigen weder zur Jagdausübung im Bundesgebiet noch zum Waffenerwerb.

Derjenige, der einen Jagdschein beantragen will, muss die vom Jagdgesetz geforderte Zuverlässigkeit aufweisen. Die jagdrechtliche Zuverlässigkeit wird vom zuständigen Amt geprüft. Der Jagdschein wird versagt bzw. kann versagt werden, wenn die Person zum Beispiel missbräuchlich mit Waffen und Munition umgegangen ist oder wegen eines Verbrechens verurteilt. Daneben gibt es noch eine Vielzahl weiterer Gründe.

Der Antragsteller bedarf ferner einer Jagdhaftpflichtversicherung. Sie wird im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang von allen großen Versicherungsgesellschaften angeboten und muss bei der Beantragung des Jagdscheines vom Antragsteller nachgewiesen werden.

Ist eine andere Bezeichnung für die rechtsprechende Gewalt, also die Gerichte. Die Gerichte überwachen die Einhaltung der Gesetze.

Die Judikative ist eines der drei Elemente der Gewaltenteilung. Daneben gibt es die:

– gesetzgebenden Gewalt (Legislative, z.B. Bundestag, Landesparlamente)
– ausübenden Gewalt (Exekutive, z.B. Verwaltung)

Juristische Personen sind gedankliche Organisationen, denen durch Gesetz eine eigene Rechtsfähigkeit verliehen wird. Sie sind selbstständige Rechtssubjekte, die nicht durch ihre Mitglieder, sondern durch ihre eigenen Organe vertreten werden. Forderungen werden nur gegen die juristische Person selbst und nicht zu Lasten der Mitglieder begründet. Die Möglichkeit der Gründung einer juristischen Person ist nur in der durch das Gesetz vorgeschriebenen Form gegeben.

Juristischen Personen des Privatrechts sind der Verein, Stiftungen, Kapitalgesellschaften (AG, GmbH) und Genossenschaften (e.G.).

Juristische Personen des öffentlichen Rechts sind Körperschaften (Bund, Länder, Gemeinden), Anstalten und Stiftungen.

Im Rechtsverkehr werden juristische Personen und natürliche Personen (Menschen) gleich behandelt. Beide können Forderungen geltend machen, klagen und verklagt werden.

Kammer wird das Entscheidungsgremium bei den Landgerichten genannt. Während bei den Amtsgerichten in Zivilsachen der Einzelrichter entscheidet, sind dies bei den Landgerichten die Kammern. In der Regel wird jedoch auch hier die Entscheidung auf einen Einzelrichter übertragen. Die Zivilkammer beim Landgericht besteht grundsätzlich aus drei Richtern. Beim Oberlandesgericht und beim BGH heißen die Entscheidungsgremien Senate.

Den Willen einen Vertrag abschließen zu wollen, kann man nicht nur durch Worte, sondern auch durch schlüssiges (konkludentes) Verhalten ausdrücken. Hält beispielsweise der Käufer dem Verkäufer wortlos die von ihm ausgewählten Produkte hin, gibt er damit eindeutig zu erkennen, dass er diese kaufen möchte. Was erklärt werden soll, ergibt sich dann aus den Umständen des Einzelfalls.

Es besagt, dass im deutschen Zivilverfahren die Prozessparteien auch die Kosten des Verfahrens nach dem Verhältnis des Obsiegens und Unterliegens tragen. Dies bedeutet, dass die Partei, die im Rechtsstreit vollständig unterliegt in der Regel auch alle Kosten des Rechtsstreits zu tragen hat. Dazu gehören neben den Gerichtskosten auch anfallende Sachverständigenkosten, die Anwaltsvergütung für den eigenen Anwalt und die für den Anwalt des Gegners. Eine Ausnahme vom Kostenerstattungsprinzip gilt im Arbeitsrecht und auch im Sozialrecht.

Erhält jemand von seinem Arbeitgeber eine Kündigung, kann ab Zugang der Kündigung innerhalb von drei Wochen eine Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht erhoben werden. Das Arbeitsgericht prüft, ob die Kündigung sozial ungerechtfertigt oder aus anderen Gründen rechtsunwirksam war. Wird die Klage nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Kündigung als von Anfang an rechtswirksam. Das gilt nur dann nicht, wenn die Frist ohne Verschulden versäumt wurde und das Arbeitsgericht die verspätete Klage zulässt.

Das Leasing ist ein Vertragstyp, bei dem ähnlich einem Mietvertrag gegen Entgelt einem anderen eine Sache überlassen wird. Der Leasingvertrag ist gesetzlich nicht geregelt. Trotz seiner Ähnlichkeit zum Mietvertrag besitzt er auch mitvertragsuntypische Elemente. Zum Beispiel haftet im Unterschied zum Mietvertrag derjenige, der die Sache erhält für Mängel, den Untergang oder die Beschädigung der Sache. Er trägt auch die Unterhaltskosten. Dies entspricht eher einem Kaufvertrag. Im Gegenzug tritt in der Regel derjenige, der die Sache überlässt alle Ansprüche aus der Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche an den Leasingnehmer ab.

Der, der die Sache überlässt, wird Leasinggeber genannt. Derjenige, der die Sache erhält, heißt Leasingnehmer.

Für die Überlassung der Sache zahlt der Leasingnehmer an den Leasinggeber ein monatliches Entgelt, die Leasingrate.

Mit der Leistungsklage kann der Kläger die Verurteilung des Beklagten zu einem Tun oder Unterlassen begehren. Die darauf ergehende Verurteilung ist Grundlage und Voraussetzung der Vollstreckung der Leistung mit Hilfe von staatlichem Zwang durch den Gerichtsvollzieher.

Der Gläubiger einer Forderung kann beim zuständigen Amtsgericht einen Mahnbescheid beantragen gegen den Schuldner beantragen, wenn dieser nicht zahlt. Das Mahngericht prüft den Antrag des Gläubigers nicht darauf, ob der Anspruch tatsächlich besteht. Der Schuldner kann gegen den Mahnbescheid Widerspruch einlegen, sofern er der Ansicht ist, dass eine Forderung des Gläubigers nicht besteht.

Legt der Schuldner nicht rechtzeitig Widerspruch ein, kann der Gläubiger einen Vollstreckungsbescheid beantragen. Der Gläubiger kann mit dem Vollstreckungsbescheid die Vollstreckung in das Vermögen des Schuldners betreiben. Gegen den Vollstreckungsbescheid kann der Schuldner Einspruch einlegen. Legt der Schuldner Widerspruch oder Einspruch ein, muss der Antragssteller seine Forderung auf dem normalen Gerichtsweg weiter verfolgen.

Mediation ist ein freiwilliges Konfliktlösungsverfahren außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens. Sinn und Zweck des Mediationsverfahrens ist, dass die Konfliktpartner gemeinsam selbstständig rechtsverbindliche Lösungen entwickeln und so ihre Geschäftsbeziehung schonen und gedeihlich fortführen können. Ziel ist eine win-win-Situation beider Konfliktpartner. Bei der Lösungsfindung werden die Konfliktpartner von einem neutralen, fundiert ausgebildeten Dritten, dem Mediator, unterstützt. In vielen Fällen können auch Rechtsanwälte als Mediatoren tätig werden.

Bedeutet, das ein Produkt im Handel bzw. Weiterverkauf weniger wert ist als es eigentlich sein müsste. Der merkantile Minderwert kann eine Rolle bei der Bestimmung der Schadensersatzhöhe spiele. Häufigstes Beispiel ist die Wertminderung eines PKWs nach einem Unfall. Auch wenn der Pkw vollständig repariert wurde, ist er am Markt infolge möglicher verdeckter Mängel und geringerer Sicherheit weniger wert. Der Schädiger muss grundsätzlich diesen (Vermögens-) Nachteil ausgleichen. Bei älteren Fahrzeugen oder hoher Laufleistung gilt das allerdings nicht oder nur eingeschränkt.

Der Mietspiegel ist eine Übersicht über die Mieten der ortsüblichen Wohnungen in der Gemeinde. Er muss entweder von der Gemeinde selbst oder von Interessenvertretern der Vermieter und Mieter gemeinsam erstellt oder anerkannt worden sein. Für Vermieter und Mieter gilt der Mietspiegel als Maßstab für die Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete.

Käufer eines Gegenstandes wie auch Besteller eines Werkes können im Fall einer mangelhaften Lieferung/Leistung statt des Rücktritts vom Vertrag auch wahlweise eine Minderung, also Herabsetzung des Kaufpreises/Werklohns verlangen. Das setzt allerdings voraus, dass der Käufer/Besteller dem Verkäufer/Werkunternehmer zunächst eine angemessene Nacherfüllungsfrist gesetzt hat und der Vertragspartner diese Frist erfolglos verstrichen ist.

Nacherbe ist, wer nach dem Willen des Erblassers als solcher eingesetzt wird. Der Nacherbe erbt erst, wenn ein anderer Erbe (Vorerbe) geworden und verstorben ist oder sofern der Erblasser ein anderes Ereignis für den Anfall der Nacherbschaft bestimmt hat (z.B. Heirat des Vorerben), dieses Ereignis eintritt. Zwischen dem Vor- und Nacherben besteht keine Erbengemeinschaft, da diese erst nacheinander Erben.

Beispiel für eine Vor- und Nacherbenregelung ist die gegenseitige Einsetzung der Eheleute als Vorerben und damit zusammenhängend die Einsetzung der Kinder als Nacherben des zuletzt versterbenden Ehegatten.

Nachlass wird das Vermögen des verstorbenen Erblassers genannt. Der Nachlass geht mit dem Tod des Erblassers insgesamt auf die Erben über. Dazu gehören neben dem Vermögen wie Geld oder Immobilien auch die Schulden. Nicht vererblich sind zum Beispiel Unterhaltsansprüche (Ausnahme: rückständige Unterhaltsansprüche).

Solange die Erbfolge ungeklärt ist, kann das Gericht eine Nachlasspflegschaft anordnen. In diesem Fall nimmt der Nachlasspfleger den Nachlass in Besitz, erfüllt Nachlassverbindlichkeiten oder geht solche soweit erforderlich ein und macht ggf. Ansprüche aus dem Nachlass geltend.

Ist die Vermögenssituation des Erblassers nach dessen Tod unklar, so dass die Erben ggf. nur Schulden erhalten oder sogar mit ihrem eigenen Vermögen haften, können Erben oder Erbschaftsgläubiger beim zuständigen Nachlassgericht eine Nachlassverwaltung beantragen. Dadurch wird das Nachlassvermögen vom Vermögen des Erben getrennt. Die Haftung des Erben bleibt dann auf den Nachlass beschränkt, d.h. er muss nicht mit seinem eigenen Vermögen für die Verbindlichkeiten des Erblassers haften.

Das Namensrecht ist das Recht einer Person, den eigenen Namen zu führen und andere vom unbefugten Gebrauch des Namens auszuschließen. Das Namensrecht ist absolutes Recht, es gilt somit gegenüber jedermann. Das Namensrecht gilt sowohl für natürliche, als auch für juristische Personen und sogar nichtrechtsfähige Personenvereinigungen. Der Name ist die sprachliche Kennzeichnung einer Person, durch die sie von anderen Personen unterschieden wird.

Bedeutet, dass der Geschädigte so zu stellen ist, wie er ohne das schädigende Ereignis stehen würde, d.h. der Schädiger muss denjenigen Zustand wieder herstellen, der vor dem Schadenseintritt bestand. Die Naturalrestitution hat grundsätzlich Vorrang vor dem Schadensersatz in Geld.

Wer ein rechtliches Interesse daran hat, dass in einem Rechtsstreit zwischen anderen Personen die andere Partei obsiegt, kann dieser Partei zu ihrer Unterstützung im Prozess beitreten. Es beteiligt sich also jemand im eigenen Namen an einem fremden Zivilprozess. Der Unterstützer kann auf einen Prozess, dessen Ergebnis auch ihn betrifft, Einfluss nehmen, indem er einer der Parteien unterstützt, ohne dass er selbst Partei wird. Der Nebenintervenient kann selbständig Prozesshandlungen vornehmen, beispielsweise eine Zeugenvernehmung beantragen. Geht das Urteil zu Gunsten der unterstützten Partei aus, so profitiert auch der Nebenintervenient.

Die Nebenklage verschafft dem durch eine Straftat Verletzten in bestimmten Fällen die Möglichkeit, sich dem Verfahren gegen den Angeklagten anzuschließen. Der Nebenkläger ist zur Hauptverhandlung zu laden. Er hat die Möglichkeit, über einen Rechtsanwalt Akteneinsicht zu beantragen. In der Hauptverhandlung kann er Richter und Sachverständige ablehnen, sofern hierfür hinreichende Gründe bestehen. Er kann Fragen an Angeklagte, Zeugen und Sachverständige stellen, bestimmte Maßnahmen des vorsitzenden Richters beanstanden und im Rahmen seiner Anschlussberechtigung auch Anträge stellen. Der Nebenkläger ist vor Entscheidungen anzuhören und über Entscheidungen des Gerichts zu unterrichten.

Der Nießbrauch ist die rechtlich eingeräumte Möglichkeit, eine Sache zu nutzen. Die Einräumung eines Nießbrauchs erfolgt vor allem bei Immobilien. Eltern können zum Beispiel ihren Kindern ein Haus oder eine Eigentumswohnung schon zu Lebzeiten im Wege der vorweggenommenen Erbfolge übertragen. Dadurch können die Kinder ggf. von Freibeträgen bei der Schenkungssteuer profitieren und Erbschaftssteuern sparen.

Wollen die Eltern aber weiterhin von den Mieteinnahmen leben oder sich selbst ein Wohnrecht im Haus sichern, weil sie darauf angewiesen sind. Dann sollte zu ihren Gunsten ein Nießbrauchrecht im Grundbuch eingetragen werden. Damit bleiben sie berechtigt, die Nutzungen aus dem Grundstück zu ziehen. Der Nießbrauch kann auch auf einen erforderlichen Umfang beschränkt werden.

Eine Nutzungsentschädigung kann verlangt werden, wenn der Gebrauch bestimmter Sachen durch das Verhalten einer Person beeinträchtigt wird. Dazu muss die Sache nicht zwingend beschädigt werden, vielmehr genügt, dass der berechtigte Nutzer die Sache nicht mehr in vollem Umfang nutzen kann. Es kommen allerdings nur solche Sachen in Betracht, die nach der allgemeinen Auffassung dem Nutzer einen geldwerten Vorteil verschaffen und für die Lebensgestaltung erforderlich sind.

Wichtigster Anwendungsfall ist die Nutzungsentschädigung nach einem Autounfall. Derjenige, dessen Wagen auf Grund des Unfalls nicht verkehrstauglich und fahrbereit ist, erhält eine Entschädigung für die Zeit, in der er den Wagen nicht nutzen kann. Bei Privatwagen kann vorab anhand von Tabellen geschätzt werden, wie hoch der Tagessatz für den Ausfall ist.

Die Obliegenheit begründet eine Pflicht zur Mitwirkung innerhalb eines Schuldverhältnisses. Die Erfüllung liegt im Interesse desjenigen, der die Obliegenheit zu erfüllen hat, um so seine Rechte und Ansprüche zu erhalten. Wird die Obliegenheit verletzt, so begründet dies keine eigenen Ansprüche der Gegenseite. Allerdings verliert der zur Wahrung der Obliegenheit verpflichtete bestimmte eigene Rechte. So muss zum Beispiel ein Kunde, der eine Krankenversicherung abschließt, die Frage nach Vorerkrankungen detailliert beantworten. Ansonsten besteht wegen einer Obliegenheitsverletzung kein Versicherungsschutz.

Ein Kaufmann muss bei Lieferung von Waren durch einen anderen Kaufmann, die Waren unverzüglich auf Mängel prüfen und diese Mängel ebenfalls unverzüglich gegenüber dem anderen Kaufmann anzeigen, andernfalls verliert er seine Ansprüche auf Mangelbeseitigung und Schadensersatz.

Ordnungswidrig handelt wer gegen Verordnungen oder Gesetze verstößt, deren Zuwiderhandeln mit Geldbußen geahndet werden. So zum Beispiel wenn im Straßenverkehr die Geschwindigkeitsvorschriften nicht beachtet werden.

Pfändung ist die Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen eines Schuldners durch den Gerichtsvollzieher. Bei Grundstücken spricht man von Immobiliarzwangsvollstreckung. Die Pfändung ist eine staatliche Beschlagnahme, um einem Gläubiger zu seinem Geld zu verhelfen. Bei der Pfändung nimmt der Gerichtsvollzieher die Gegenstände in Besitz, soweit es sich um Geld, Schmuck oder Wertpapiere handelt. Anderenfalls bleiben die Sachen beim Schuldner. Dann allerdings klebt der Gerichtsvollzieher ein Pfandsiegel auf – im Volksmund auch Kuckuck genannt.

Dem Schuldner müssen bei der Pfändung die Mittel belassen werden, die er für seinen Lebensunterhalt benötigt. Daher ist zum Beispiel das Arbeitseinkommen nur bis zu einem bestimmten Betrag pfändbar, der Rest ist durch Pfändungsfreigrenze vor Pfändungen geschützt. Gewährt der Schuldner auf Grund einer gesetzlichen Verpflichtung seinem Ehegatten, einem früheren Ehegatten, seinem Lebenspartner, seinem früheren Lebenspartner, einem Verwandten, seinen Kindern oder einem Elternteil Unterhalt, so erhöht sich der Betrag, bis zu dessen Höhe das Arbeitseinkommen unpfändbar ist.

Werden nahe Angehörige wie Kinder, die Eltern oder der Ehegatte des Erblassers durch Testament oder andere Verfügungen von Todes wegen von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen, können sie von den Erben den Pflichtteil verlangen, und zwar in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Der Pflicht ist von den Erben in Geld auszugleichen.

Verschenkt der Erblasser bereits zu Lebzeiten Teile seines Vermögens, mindern diese Schenkungen den Nachlasswert und damit den Pflichtteil. Das Gesetz gewährt in diesen Fällen den Pflichtteilsberechtigten einen Ergänzungsanspruch, wenn der Erblasser innerhalb der letzten zehn Jahre Schenkungen vorgenommen hat. Der Anspruch richtet sich in erster Linie gegen den oder die Erben und ggf. auch gegen die Beschenkten.

Liegt vor, wenn es bei der Abwicklung von Verträgen zu bestimmten Leistungsstörungen kommt, die auf einer schuldhaften Verletzung vertraglicher Nebenpflichten beruhen. Dabei kann es sich etwa um die Verletzung von Aufklärungspflichten oder Obliegenheiten handeln. Zum Beispiel haftet der Verkäufer, wenn die gekaufte Sache auf Grund mangelhafter Verpackung auf dem Heimweg beschädigt wird. Auch haftet das Möbelhaus, wenn es bei Lieferung und Aufbau der Möbel beispielsweise den Bodenbelag beschädigt.

Damit ist die Fähigkeit gemeint, vor Gericht verhandeln zu dürfen. Grundsätzlich ist jeder postulationsfähig, der auch geschäftsfähig ist. In bestimmten Verfahren besteht jedoch Anwaltszwang (z.B. in Familiensachen oder in Verfahren vor Landgericht und den nächst höheren Instanzen). Das bedeutet, dass man sich in diesen Verfahren zwingend von einem Rechtsanwalt vertreten lassen muss. Vor dem Arbeitsgericht sind auch Vertreter von Arbeitgeberverbänden oder Gewerkschaften postulationsfähig.

Präklusion bedeutet Ausschluss. Werden in einem Rechtsstreit Tatsachen nicht rechtzeitig vorgetragen, kann das Gericht sie später bei der Entscheidung als verspätet zurückweisen und unberücksichtigt lassen. Wer eine Rechtsmittelfrist versäumt, ist von der Überprüfung des erstinstanzlichen Urteils ausgeschlossen.

Rechtsstreitigkeiten sind oft mit hohen Kosten verbunden, insbesondere dann, wenn es zu einem Prozess kommt und in dem Prozess Sachverständigengutachten erforderlich sind. Die Prozesskostenfinanzierer übernehmen für Anspruchsinhaber, die das Risiko eines Prozessverlustes scheuen, sämtliche Anwalts- und Gerichtskosten und lassen sich dafür vertragliche eine Erfolgsbeteiligung meist zwischen 20 und 30 % zusichern, falls der Prozess positiv endet. Vor allem die Rechtschutzversicherer bieten diese Dienstleistung über Tochterunternehmen an. Allerdings muss der Anspruch ganz überwiegend Erfolg versprechen. Die Kontaktaufnahme mit einem Prozesskostenfinanzierer kann über einen vom Mandanten eingeschalteten Rechtsanwalt erfolgen.

Während durch die Beratungshilfe finanziell schlechter gestellten Bürgern nahezu kostenloser Rechtsrat durch einen Anwalt im außergerichtlichen Bereich garantiert wird, kommt die Prozesskostenhilfe in Betracht, wenn jemand einen überwiegend erfolgswahrscheinlichen Anspruch hat und diesen gerichtlich geltend machen will, finanziell aber nicht dazu in der Lage ist, einen Prozess zu führen. Prozesskostenhilfe erhält auch, wer verklagt wird, wenn die Rechtsverteidigung ebenfalls hinreichende Erfolgsaussichten hat.

Die Prozesskostenhilfe muss beim Prozessgericht beantragt werden. Dabei sind die Einkommens- und Vermögensverhältnisse offen zu legen. Der Staat übernimmt neben den Gerichtskosten die Anwaltskosten des Antragstellers. Die Anwaltskosten des Gegners werden jedoch nicht übernommen. Das Gericht kann anordnen, dass die Kosten vom Antragsteller in monatlichen Raten (sog. Prozesskostenhilfe mit Ratenzahlung) zurückzuzahlen sind.

Die Quittung ist ein schriftlich verfasster Beleg, auf dem ein Gläubiger den Erhalt einer Forderung bestätigt. Das Quittieren ist kein Vertrag, sondern eine bloße Wissenserklärung. Der Gläubiger hat dem Schuldner auf Verlangen eine Quittung auszustellen.

Die Kosten der Quittung hat der Schuldner zu tragen, sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben. Der Überbringer einer Quittung gilt als ermächtigt, die Leistung zu empfangen. Wurde die Quittung eigenhändig vom Aussteller unterschrieben oder trägt sie ein notariell beglaubigtes Handzeichen des Ausstellers, bringt sie als Privaturkunde im Zivilprozess den vollen formellen Beweis für die entsprechende Erklärung des Ausstellers.

Im Arbeitsrecht gibt es als besondere Form die Ausgleichsquittung. Sie wird bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgestellt. Durch die Ausgleichsquittung kann der Arbeitnehmer den Empfang seiner Unterlagen bestätigen. Häufig wird allerdings durch die Ausgleichsquittung ein eigenes Rechtsgeschäft begründet (negatives Schuldanerkenntnis, Vergleich oder Erlassvertrag).

Während die Anhängigkeit den Umstand umschreibt, dass eine Zivilklage bei Gericht eingereicht wird, bedeutet Rechtshängigkeit, dass das Gericht die Klage an den Prozessgegner zugestellt hat. Vom Zeitpunkt der Rechtshängigkeit an darf die Streitsache weder bei einem anderen Gericht anhängig gemacht werden noch kann die Klage ohne Zustimmung des Gegners geändert werden. Die Rechtshängigkeit hemmt die Verjährung zivilrechtlicher Ansprüche.

Formelle Rechtskraft bedeutet, dass eine Entscheidung nicht mehr mit Rechtsmitteln angefochten werden kann. Es kann auch nicht in der gleichen Angelegenheit erneut geklagt werden. Nach Eintritt der Rechtskraft kann die Zwangsvollstreckung betrieben werden.

Materielle Rechtskraft bedeutet inhaltliche Bindungswirkung in persönlicher, sachlicher und zeitlicher Sicht. Sie setzt den Eintritt formeller Rechtskraft voraus und legt sämtliche Gerichte und die Parteien auch in späteren Prozessen auf rechtskräftige Urteil fest. Dies soll unter anderem sich widersprechende Urteile verhindern und Rechtssicherheit für die Parteien schaffen.

Entscheidungen deutscher Gerichte können beanstandet und überprüft werden. Daher besteht innerhalb bestimmter Fristen die Möglichkeit, diese Entscheidungen teilweise oder ganz anzufechten. Erfolgt dies nicht, wird die Entscheidung rechtskräftig. Rechtsmittel sind die Berufung, die Revision und die Beschwerde.

Die Berufungsinstanz wird auch als zweite Tatsacheninstanz bezeichnet, weil hier sowohl der zu Grunde liegende Sachverhalt als auch die rechtliche Würdigung noch einmal von einem übergeordneten Gericht überprüft werden. In der Revisionsinstanz wird dagegen nur geprüft, ob die Vorinstanzen das materielle Recht richtig ausgelegt und angewendet haben. Die Beschwerde richtet sich in erster Linie gegen verfahrensleitende Verfügungen und Beschlüsse der Gerichte. Über ein Rechtsmittel entscheidet jeweils die nächst höhere Instanz.

Die Rechtsordnung sieht für übergeordneten Rechtsgebiet gesonderte Rechtswege, d.h. Gerichtszweige und Verfahrensordnungen vor. So steht bei Auseinandersetzungen zwischen Privatpersonen der Zivilrechtsweg offen, bei Streitigkeiten der Bürger mit Behörden bzw. dem Staat der Verwaltungsrechtsweg. Bei Rechtsstreitigkeiten aus Arbeitsverhältnissen, ist dagegen meist der Gang vor die Arbeitsgerichte erforderlich. Daneben gibt es die Finanzgerichte für Steuerstreitigkeiten und die Sozialgerichte.

Der Rücktritt vom Vertrag ist ein einseitiges Gestaltungsrecht. Folge seiner wirksamen Ausübung ist, dass die Parteien dazu verpflichtet sind, die empfangenen Leistungen (z.B. Auto und Kaufpreis) wieder zurückzugeben. Die Berechtigung zum Rücktritt kann sich aus dem Vertrag selbst (Rücktrittsvorbehalt) oder aus den gesetzlichen Vorschriften ergeben. Zuvor ist dem Vertragspartner aber in der Regel eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu setzen.

Das Gesetz sieht vor, dass ein Vertrag in der Regel insgesamt nichtig ist, wenn ein Teil des Vertrages nichtig ist. Die salvatorische Klausel hat den Sinn, den Vertrag an sich in seiner Wirksamkeit zu erhalten, auch wenn einzelne Bestimmungen sich später als unwirksam erweisen. Die salvatorische Klausel sieht dann meist vor, dass an die Stelle der unwirksamen Bestimmung die gesetzliche Regeln oder solche treten sollen, die dem Willen der Parteien am nächsten kommen.

Wer einen Anspruch gerichtlich einklagt muss die diesen Anspruch begründenden Tatsachen überzeugend darlegen und begründen. Unschlüssig ist eine Klage zum Beispiel dann, wenn jemand einen Vertragspartner auf Zahlung eines Kaufpreises verklagt, in dem Schriftsatz aber einräumt, ihm den Betrag im Anschluss an eine gemeinsame Zechtour erlassen zu haben oder er in der Klage vorträgt, dass sich der Schuldner bereits auf Verjährung berufen hat, wenn eine Verjährung des Anspruchs in Betracht kommt.

Wird eine Leistung, zu der ein Schuldner verpflichtet ist, nicht rechtzeitig erbracht, so kann der Schuldner in Verzug kommen. Kommt der Schuldner in Verzug, muss er zusätzlich Verzugszinsen zahlen. Außerdem kann der Gläubiger, wenn er das Interesse an der Erfüllung des Vertrages verloren hat, Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Voraussetzung des Schuldnerverzugs ist, dass die Leistung fällig und frei von Einreden (Bsp.: Verjährung) ist.

Es dient der Sicherung von Beweismitteln vor der Einreichung einer Zivilklage. Das selbstständige Beweisverfahren kommt insbesondere dann in Betracht, wenn der Verlust eines Beweismittels droht (z.B. bei Baumängeln oder Behandlungsmängeln durch Ärzte und Krankhäusern).

Mit Sicherungsübereignung wird der Vorgang bezeichnet, dass dem Gläubiger einer Forderung vom Schuldner das Eigentum an einem Gegenstand des Schuldners übertragen wird zum Zwecke der Sicherung für ein vom Gläubiger beispielsweise gewährtes Darlehen. Der Schuldner behält die Sache bei sich, ist aber nicht mehr Eigentümer. Der Gläubiger (Darlehensgeber, meist eine Bank), erhält dadurch eine Verwertungsmöglichkeit an dem Gegenstand, falls der Schuldner die Forderung nicht zahlt. Die Sicherungsübereinung ermöglicht dem Schuldner, den Sicherungsgegenstand weiter nutzen zu können, auch wenn er bis zur Rückzahlung der besicherten Forderung kein Eigentümer (mehr) ist.

Bei einigen Delikten erfolgt die Strafverfolgung von Amts wegen, bei anderen hingegen ist ein Antrag des Verletzten erforderlich, damit die Staatsanwaltschaft das sogenannte Antragsdelikt verfolgen kann. Beispielhaft ist dies beim Hausfriedensbruch oder der Beleidigung erforderlich. Ein Strafantrag ermöglicht dann Staatsanwaltschaft oder Polizei erst die Strafverfolgung.

Sie ist nicht zu verwechseln mit dem Strafantrag. Bei einer Strafanzeige wird den Strafverfolgungsbehörden nur mitgeteilt, dass eine Straftat erfolgt ist. Die Strafanzeige muss nicht den Strafantrag enthalten, weil nur einige Straftatbestände Antragsdelikte sind, daher ist zu empfehlen zusätzlich zu einer Strafanzeige bei Antragsdelikten auch einen Strafantrag zu stellen.

Anstelle eines Strafurteils kann der Strafrichter auch einen Strafbefehl erlassen, wenn er den Angeschuldigten vorher angehört hat und es sich bei der im Raum stehenden Straftat um ein Vergehen (Mindeststrafandrohung unter 1 Jahr) handelt. Dadurch kann der Angeschuldigte eine Hauptverhandlung vor dem Richter vermeiden. Legt der Angeschuldigte nicht innerhalb von 2 Wochen Einspruch gegen den Strafbefehl ein, steht dieser einem rechtskräftigen Urteil gleich.

Legt der Angeschuldigte innerhalb von 2 Wochen Einspruch ein, kommt es zur Hauptverhandlung vor dem Strafrichter. Mit einem Strafbefehl können nur Geldstrafen, Fahrverbote, Verwarnungen mit Strafvorbehalt u.Ä. verhängt werden. Bei anwaltlicher Vertretung kann auch eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr, die auf Bewährung ausgesetzt wird, verhängt werden.

Der Streitwert ist der Wert einer Klage, der maßgeblich an der Bedeutung der Klage für den Kläger festgemacht wird. Der Streitwert kann entscheidend dafür sein, vor welchem Gericht die Klage zu erheben ist (Zuständigkeitsstreitwert). Außerdem werden danach die Gerichtskosten und die Anwaltsvergütung bemessen (Gebührenstreitwert) und ggf. wird darüber entschieden, ob ein erstinstanzliches Urteil überhaupt mit Rechtsmitteln angegriffen werden kann (Berufungsstreitwert). Bei Geldansprüchen – zum Beispiel dem Kaufpreis für ein Auto – bestimmt sich der Streitwert nach dem Wert der Forderung. Bei Unterlassungsklagen steht der Streitwert im Ermessen des Gerichts.

Mit der Stufenklage kann der Kläger mehrere Klageziele verbinden. So kann der Kläger nacheinander in einer Klageschrift zunächst Auskunft, sodann die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung und schließlich Zahlung verlangen.

Beispiel: Nach der Scheidung erfährt die Frau, dass ihr früherer Ehemann während der Ehe vermutlich Vermögen verschwiegen hat, das eigentlich in den Zugewinnausgleich gehört hätte. Da er nähere Angaben verweigert, kann sie von ihm im Wege der Stufenklage erstens Auskunft über das Geld und ggf. zweitens die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung verlangen. Außerdem kann sie drittens schon einmal eine unbezifferte Zahlungsklage erheben – falls der Ehemann über höheres Vermögen als bisher angegeben verfügt. Die Stufenklagespielt auch eine Rolle im Erbrecht oder im Wettbewerbsrecht.

Durch die Vereinbarung einer Stundung zwischen den Parteien, wird die Fälligkeit einer Leistung, also der Zeitpunkt zu dem eine Leistung zu erbringen oder eine Geldschuld zu zahlen ist, hinausgeschoben.

Abkürzung für die technische Anleitung (TA) zum Schutz gegen Lärm. Sie ist eine Verwaltungsvorschrift, die die Verwaltung bei Entscheidungen zu berücksichtigen hat. Die TA Lärm dient der Vorsorge und dem Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche.

Ist die Abkürzung für die technische Anleitung (TA) zur Reinhaltung der Luft. Die TA Luft ist eine Verwaltungsvorschrift. Die TA Luft dient dem Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft sowie der Vorsorge gegen schädliche Luftverunreinigungen.

Das Testament ist die letztwillige Verfügung des Erblassers. Der Erblasser kann durch ein Testament die gesetzliche Erbfolge abändern. Das private Testament muss zwingend durch den Erblasser handschriftlich verfasst und von ihm unterschrieben sein. Das Testament soll die Zeit und den Ort der Errichtung angeben, wobei das Fehlen diese Angaben nicht zur Ungültigkeit des Testaments führt. Der Erblasser kann durch ein Testament auch das Erbe mit Auflagen versehen und zur Regelung des Nachlasses einen Testamentsvollstrecker einsetzen.

Der Testamentsvollstrecker wird in der Regel vom Erblasser eingesetzt, um das Erbe nach dessen Tod unter den Erben nach bestimmten Regeln aufzuteilen oder das Erbe zu verwalten. Der Testamentsvollstrecker nimmt den Nachlass in Besitz, er darf zum Nachlass gehörende Gegenstände veräußern und durch Eingehung von Schulden belasten. Gleichzeitig dürfen die Erben über Nachlassgegenstände nicht verfügen, die der Testamentsvollstreckung unterliegen, sie dürfen diese weder veräußern noch in Besitz nehmen.

Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

In einem Urkundenprozess müssen sämtliche relevante Tatsachen durch Vorlage von Urkunden bewiesen werden. Dies ist eine besondere Verfahrensart im Zivilprozess, die dem Gläubiger einer Geldforderung ein schnelles, vorläufig vollstreckbares Urteil bringen soll. Im Optimalfall wird das Urteil dann schon nach vier bis sechs Wochen erlassen.

Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

Darunter versteht man Verträge über bewegliche Sachen zwischen einem Verkäufer, der Unternehmer und einem Käufer, der Verbraucher ist. Dem Verbraucher stehen im Rahmen dieses Vertragstypus zusätzliche Rechte zu, die vertraglich nicht ausgeschlossen werden können. Unter anderem muss der Verbraucher die Kaufsache nicht bezahlen, wenn sie auf dem Weg zu ihm zerstört wird – das ist im sonstigen Kaufrecht abweichend geregelt.

Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten nach der Übergabe der Sache ein Mangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war – d.h. der Unternehmer muss im Streitfall beweisen, dass er eine mangelfreie Sache geliefert hat. Außerdem dürfen die Verjährungsfristen von zwei Jahren für neue bzw. von einem Jahr für gebrauchte Sachen nicht abgekürzt werden.

Der Arbeitgeber kann einen Arbeitnehmer grundsätzlich nur dann kündigen, wenn ein Kündigungsgrund vorliegt und sich der Arbeitgeber hierbei auf tatsächliche Umstände stützen kann. Bei der Verdachtskündigung kündigt der Arbeitgeber einem Mitarbeiter, weil er ihn einer Straftat verdächtigt, dies aber (noch) nicht beweisen kann. Da insoweit auch Unschuldige betroffen sein können, sind die Anforderungen an eine Verdachtskündigung sehr streng. Dennoch ist eine solche Kündigung bei vorliegen der Voraussetzungen trotz fehlender Beweise zulässig, weil dem Arbeitgeber zugestanden wird, dass er für eine Anstellung ein Mindestmaß an Vertrauen in seinen Arbeitnehmer haben muss. Dieses Vertrauen kann bereits durch den begründeten Verdacht einer Straftat durch den Arbeitnehmer zerstört werden.

Mit der Verfassungsbeschwerde kann sich jede Person an das höchste deutsche Gericht, das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, wenden, wenn er meint, durch die öffentliche Gewalt in einem seiner Grundrechte verletzt worden zu sein. Unter den Begriff der öffentlichen Gewalt fallen Handlungen und Unterlassungen des Gesetzgebers, Urteile anderer Gerichte und Verfügungen sowie Verwaltungsakte der Behörden. Vor der Erhebung einer Verfassungsbeschwerde muss der Rechtsweg vor den Fachgerichten ausgeschöpft worden sein.

Mit Hilfe des Vergleichs wird ein Streit zwischen zwei Parteien gütlich durch gegenseitiges Nachgeben beendet. Beim Vergleich handelt es sich um einen Vertrag.

Zivilrechtliche Ansprüche und der Strafverfolgungsanspruch des Staates können nach Ablauf eines festgelegten Zeitraums aus Gründen der Rechtssicherheit und des Rechtsfriedens nicht mehr durchgesetzt werden. Vielmehr verjähren sie durch Zeitablauf. Dem Anspruchsgegner im Zivilrecht steht nach Ablauf der Verjährungsfrist die Möglichkeit zu, sich auf die Verjährung zu berufen und die Leistung zu verweigern, wodurch der Anspruchsinhaber seinen Anspruch nicht mehr durchsetzen kann.

Auf die Geltendmachung der Verjährung kann allerdings auch verzichtet werden, zum Beispiel, wenn langjährige Geschäftsbeziehungen dadurch nicht belastet werden sollen. Der Beginn der Verjährung ergibt sich aus dem Gesetz. Darin wird nach der Art der Ansprüche unterschieden. Die Regelverjährung beträgt drei Jahre.

Erscheint eine Partei im Zivil- oder Arbeitsprozess nicht oder ist sie nicht durch einen Prozessbevollmächtigten vertreten, obwohl bei dem betreffenden Gericht Anwaltszwang besteht, kann das Gericht auf Antrag der Gegenseite ein Versäumnisurteil zu Gunsten der anwesenden Partei erlassen. Gegen das Versäumnisurteil kann die in Abwesenheit verurteilte Partei innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen. Wer von einem Versäumnisurteil betroffen ist, sollte umgehend einen Anwalt konsultieren, um in einer derartigen Prozesssituation keine formellen Fehler zu begehen. Sinnvoll ist es jedoch immer vor einem gerichtlichen Termin anwaltlichen Rat einzuholen, um keine Verteidigungsmittel durch Ausschluss aufgrund verspäteten Vortrags zu verlieren.

Schuldhaft handelt nur, wem ein rechtswidriges Verhalten persönlich vorwerfbar ist. Verschulden setzt die Zurechnungsfähigkeit voraus. Das ist zum Beispiel bei Kindern unter 7 Jahren oder bei bestimmten Geisteskrankheiten Erwachsener nicht der Fall. Auch Alkohol- oder Drogenmissbrauch kann die Zurechnungsfähigkeit ausschließen. Die betreffende Person trifft dann aber der Schuldvorwurf, dass diese sich bewusst in den zurechnungsunfähigen Zustand gebracht hat. Verschulden setzt zumeist Vorsatz oder Fahrlässigkeit voraus.

Ähnlich wie beim Zugewinnausgleich werden unter Eheleuten im Fall der Scheidung auch die während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften verglichen. Ergibt sich dabei eine Differenz, muss der Ehepartner mit den höheren Anwartschaften die Hälfte des Differenzbetrags ausgleichen.

„Vertreten müssen“ meint im Zivilrecht Verschulden. Zu vertreten hat der Schuldner grundsätzlich Vorsatz oder Fahrlässigkeit.

Wird trotz rechtskräftigen oder für vorläufig vollstreckbar erklärten Urteils die zugesprochene Leistung nicht erbracht, kann der Prozessgegner seinen Anspruch mit staatlichen Zwangsmitteln durchsetzen lassen. Das geschieht bei der Vollstreckung in das bewegliche Vermögen in der Regel durch Pfändungen des Gerichtsvollziehers in einzelne Sachen oder Bankkonten. Soweit der Schuldner Immobilienvermögen besitzt, kommt auch die Eintragung einer Zwangshypothek und eine Zwangsversteigerung in Betracht.

Das Vorkaufsrecht gewährt dem Rechtsinhaber die Möglichkeit bei Veräußerung eines Gegenstandes durch den Eigentümer an einen Dritten den Gegenstand anstelle des Dritten zu erst zu erwerben. Will zum Beispiel ein Mieter verhindern, dass die Wohnung, in der er wohnt, in zukünftig einen neuen Eigentümer bekommt und er Gefahr läuft, dass der neue Eigentümer das Mietverhältnis wegen Eigenbedarfs kündigt, so kann er ein Vorkaufsrecht in den Mietvertrag notariell mitaufnehmen lassen.

Ist eine besonders schnelle Art gerichtlich einen Zustand zu sichern oder zur regeln. Dies kommt in Betracht, wenn die Rechte des Anspruchsinhabers drohen unwiederbringlich verloren zu gehen oder fortwährend gestört werden. Die aufgrund vorläufigen Rechtsschutzes ergehende Regelung darf den Zustand aber nicht zementieren, da über die endgültige Regelung oder Verurteilung im sogenannten Hauptsacheverfahren entschieden werden muss.

Wenn ein Kind keine Eltern mehr hat oder den Eltern das Sorgerecht entzogen wurde, bestimmt das Amtsgericht von Amts wegen einen Vormund.

Vorsatz ist das Wissen und Wollen eines rechtswidrigen Erfolges. Wie bei der Fahrlässigkeit gibt es auch beim Vorsatz verschiedene Verschuldensgrade – die Absicht (dem Täter kommt es gerade auf die Zufügung des Schadens an), den direkten Vorsatz (der Täter weiß sicher, dass der Schaden eintreten wird, obwohl dieser nicht sein eigentliches Ziel ist) und den bedingten Vorsatz (der Täter nimmt billigend in Kauf, dass der Schaden entstehen könnte, obwohl es nicht sein eigentliches Ziel ist).

Dies ist die gesetzliche oder vertragliche Möglichkeit, eine Erklärung zurückzunehmen (vgl. auch Haustürgeschäft). Ein Widerrufsrecht besteht beispielsweise, wenn Verbraucher mit einem Unternehmer einen Fernabsatzvertrag geschlossen haben, also einen Vertrag unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (Telefon, Internet, o.Ä.). Typischer Fall ist der Kauf von Produkten in einem Internetshop, hier kann der Verbraucher den Kauf innerhalb bestimmter Fristen widerrufen.

Wer vor Gericht unverschuldet eine Frist versäumt hat, der kann die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen und wird so behandelt, als hätte er die Frist gewahrt.

Die Eintragung eines Wohnrechts ist sinnvoll, wenn Eltern ihren Kindern aus Steuerspargründen die selbst bewohnte Immobilie schon zu Lebzeiten übertragen möchten, aber dennoch bis zu ihrem Lebensende die Immobilie bewohnen wollen. In diesem Fall sollten sich die Eltern im Grundbuch ein Wohnrecht an erster Rangstelle eintragen lassen.

Zession ist ein anderes Wort für Abtretung.

Jeder Arbeitnehmer hat bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf Erteilung eines Arbeitszeugnisses. Während das einfache Zeugnis nur Auskunft über Art und Dauer der Beschäftigung gibt, enthält das qualifizierte Zeugnis auch Angaben über die Führung und Leistung des Arbeitnehmers. Der Arbeitgeber unterliegt dabei der Wahrheitspflicht, darf den Arbeitnehmer andererseits aber nicht am beruflichen Fortkommen hindern.

Bestimmte Zeugen haben im Zivilprozess und in den übrigen Prozessordnungen das Recht, die Aussage und den Eid zu verweigern. Ein Zeugnisverweigerungsrecht haben zum Beispiel nahe Verwandte, Berufsgeheimnisträger (insbesondere Rechtsanwälte) und Personen, die der Amtsverschwiegenheit unterliegen. Die unberechtigte Zeugnisverweigerung kann mit Ordnungsgeld oder Ordnungshaft geahndet werden.

Die Zugewinngemeinschaft ist der gesetzlich vorgesehene Güterstand von Ehegatten. Hiervon kann durch Ehevertrag abgewichen werden.

Unter Zustellung versteht man die Bekanntgabe eines Schriftstücks oder von Entscheidungen an eine Person in einer bestimmten Form. In der Regel erfolgt die Zustellung durch die Übergabe des Schriftstücks an den Empfänger. Das kann durch einen Gerichtsvollzieher, die Post, Beamte des Gerichts oder von Anwalt zu Anwalt geschehen.

Bis zu der eigentlichen Zwangsversteigerung einer Immobilie können oft Jahre vergehen. Da der Eigentümer z.B. eines Mietshauses bis zum Zwangsversteigerungstermin weiter die Mieteinnahmen für sich behalten darf, ordnet das Gericht in solchen Fällen häufig die Zwangsverwaltung an. Die Erträge bzw. Nutzungen aus einer Immobilie fließen dann direkt den Gläubiger zu, soweit sie die Kosten des Verfahrens übersteigen.

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