Strafrecht

RECHTSGEBIETE

STRAFRECHT

Als Fachanwalt und Fachanwältin für Strafrecht sind Herr Rechtsanwalt Ralph Andreß und Frau Rechtsanwältin Julia Thürbeck Ihre Ansprechpartner im Strafrecht.

Je früher die Verteidigung ansetzt, umso höher sind die Chancen, ein für Sie optimales Ergebnis zu erzielen.

Schon mit der Einleitung von Ermittlungen bzw. des Ermittlungsverfahrens durch Polizei und Staatsanwaltschaft ist es wichtig, einen Verteidiger/Verteidigerin zu beauftragen – nicht erst, wenn eine Anklage oder ein Strafbefehl vorliegt. Aber auch dann ist es nicht zu spät. Selbst im weiteren Verfahren vor Gericht lohnt es sich, einen erfahrenen Verteidiger – idealerweise Fachanwalt/Fachanwältin für Strafrecht – zu beauftragen. Denn die Strafe steht erst nach der Gerichtsverhandlung fest. Und auch danach gibt es noch die Möglichkeit der Berufung, Revision und der Verfassungsbeschwerde.

Gerade wenn Sie unschuldig sind und einen Freispruch oder eine Einstellung des Verfahrens anstreben, brauchen Sie die Hilfe eines Verteidigers/einer Verteidigerin. Erst recht bei Untersuchungshaft, einem Haftbefehl oder Durchsuchung ist die sofortige Unterstützung eines Verteidigers/einer Verteidigerin notwendig. Denn der Richter und der Staatsanwalt sind Profis. Wir auch und verteidigen nur Ihre Interessen!

Als Laie ist es unmöglich verlässlich abzuschätzen, ob am Ende ein Freispruch, eine Einstellung des Verfahrens oder eine Verurteilung – Geldstrafe, Freiheitsstrafe mit oder ohne Bewährung – steht. Auch die Weichen für eine Therapie bei Drogenabhängigkeit sind früh zu stellen.

Mit Elan verteidigen wir in allen Bereichen des Strafrechts, sei es im Bereich des Jugendstrafrechts, der Kleinkriminalität, des Betäubungsmittelstrafrechts, des Sexualstrafrechts, bis hin zu Mord und Totschlag. In aufwendigen und schwierigen Verfahren verteidigen wir Sie auf Wunsch gemeinsam.

Unsere Tätigkeiten enden nicht mit dem Abschluss des gerichtlichen Strafverfahrens, wir unterstützen Sie bei allen Fragen der Strafvollstreckung, beispielsweise bei der Beantragung von Ratenzahlung, bei Fragen der Bewährung, des Strafaufschubs, der Halbstrafe oder des Zweidritteltermins.

Gute Strafverteidigung ist zeitaufwendig. Wir schließen in diesen Fällen mit unseren Mandanten eine Honorarvereinbarung. Daneben übernehmen wir auch Mandate als Pflichtverteidiger/-in.

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