VERKEHRSSTRAFRECHT
Schnell ist es geschehen – einen Augenblick nicht aufmerksam und schon hat es gekracht. Die strafrechtlichen Folgen können es in sich haben.
Sobald ein Beteiligter verletzt wird, droht ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung; wird ein Beteiligter getötet, sogar wegen fahrlässiger Tötung.
Bei anderen Verkehrsstraftaten droht häufig die Entziehung der Fahrerlaubnis – einhergehend mit der Beschlagnahme des Führerscheins oder ein Fahrverbot von bis zu 6 Monaten.
Schon ein kleiner Rempler auf dem Parkplatz, bei dem Sie den Unfallort ohne ausreichende Wartezeit und ohne Ihre Personalien zu hinterlassen verlassen, kann eine Unfallflucht sein. Folge: Entzug der Fahrerlaubnis und Regress der eigenen Haftpflichtversicherung.
Diese 7 Todsünden im Straßenverkehr
- Vorfahrt missachtet
- falsch überholt
- am Zebrastreifen falsch gefahren
- an unübersichtlichen Stellen zu schnell gefahren
- an unübersichtlichen Stellen nicht ganz rechts gefahren
- auf der Autobahn gewendet oder rückwärts gefahren
- liegen gebliebenes/defektes Fahrzeug nicht gesichert
können Sie Ihre Fahrerlaubnis, viel Geld und sogar Ihre Freiheit kosten, wenn das Gericht der Ansicht ist, dass dies grob verkehrswidrig und rücksichtslos geschehen ist.
Alkohol im Straßenverkehr kann bereits ab 0,3 Promille in Zusammenhang mit einem Unfall eine strafbare Straßenverkehrsgefährdung sein.
Auch ohne Unfall und ohne Auffälligkeiten liegt ab 1,1 Promille sicher eine strafbare Handlung – Trunkenheit im Verkehr – vor.
Vorsicht beim E-Scooter/Roller – auch hier gelten dieselben Regeln.
Dichtes Auffahren und die Lichthupe mögen alltäglich sein, die Staatsanwaltschaft klagt es als Nötigung an.
Derzeit besonders im Visier der Polizei: Das verbotene/illegale Autorennen. Diese Straftat liegt schon vor, wenn man allein so schnell wie möglich fährt. Ein klassisches Rennen mit mehreren Fahrzeugen braucht es nicht. Die Folgen sind gravierend: Entziehung der Fahrerlaubnis, Einziehung des Fahrzeugs – egal ob Auto oder Motorrad, egal wie wertvoll -, Strafen von Geldstrafe bis Gefängnis.
Wie fast immer – Reden ist Silber – Schweigen ist Gold! Reden Sie nicht mit der Polizei.
Gerade wenn es um den Führerschein geht, dürfen Sie keine Zeit verlieren. Die Weichen werden früh gestellt, es muss eine schnelle Entscheidung herbeigeführt werden. Wir kennen alle Kniffe.
Als Fachanwälte für Strafrecht sind Rechtsanwältin Julia Thürbeck und Rechtsanwalt Ralph Andreß Ihre Ansprechpartner.