Mietrecht und Pachtrecht

RECHTSGEBIETE

MIETRECHT UND PACHTRECHT

Ihre Ansprechpartnerin im Mietrecht und Pachtrecht ist Herr Rechtsanwalt Dietmar Ruppert. Wir beraten und vertreten Sie in allen Bereichen des Mietrechts und Pachtrechts, sei es privat oder gewerblich. Das Mietrecht befasst sich mit allen Fragen bestehender Mietverträge zwischen Mieter und Vermieter – sowohl für Wohnräume als auch für Geschäftsräume-sowie der Abwicklung beendeter Mietverhältnisse.

Schon die Begründung eines Mietverhältnisses wirft Fragen auf, zur Befristung, der Höhe der Miete, Nebenkosten und Kaution, der Schriftform oder der Frage nach der richtigen Mietpartei.

Während des Mietverhältnisse kommt es zu Problemen bei der Heimtierhaltung, der Durchführung der „Kehrwoche“ und Lärmbelästigungen. Der Umfang der Nutzung der Mietsache gibt Anlass zu Streit, sei es wegen der Anzahl der in einer Wohnung lebenden Personen oder der Nutzung einer Halle.

Der Vermieter hat im Rahmen des Mietverhältnisses Interesse an einer pünktlichen und vollständigen Mietzahlung unter Beibehaltung eines ordnungsgemäßen Zustandes der Mieträme. Nach Beendigung des Mietverhältnisses stellt sich die Frage nach der Durchführung von Schönheitsreparaturen und die Beseitigung von Mängeln.

Das Hauptaugenmerk des Mieters liegt auf der Überlassung einer mangelfreien Wohnung. Liegen Mietmängeln vor, stellt sich die Frage der Mietkürzung bzw. Mietminderung bis hin zur Kündigung des Mietverhältnisses.

Die korrekte Nebenkosten bzw. Betriebskostenabrechnung ist ein Bereich aus dem Mietrecht der sehr oft zu Differenzen zwischen Mieter und Vermieter führt.
Soll das Mietverhältnis beendet werden, stellt sich die Frage der Kündigung, der Kündigungsgründe und der Kündigungsfrist, manchmal auch die Frage nach der fristlosen Kündigung. Dem schließen sich die Themen Rückgabe der Mietsache, Zeitpunkt der Rückgabe, Übergabeprotokoll und Schönheitsreparaturen an.

Durch eine frühzeitige anwaltliche Beratung können Streitigkeiten im Rahmen Ihres Mietverhältnisses schnell und fachmännisch geklärt werden, so dass das meist doch sehr lang andauernde Mietverhältnis unbelastet und problemlos fortbestehen bzw. aufgelöst werden kann.

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